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Hamburg News! MenuPublisher: Speisekarten-Management rund um Allergene

Veröffentlicht am Donnerstag, dem 14. August 2014 von Hamburg-News.Net

Hamburg Infos
Freie-PM.de: Mit der Umsetzung der neuen Lebensmittelverordnung haben Gastronomen zwei wesentliche Aufgaben:

-Herauszufinden, wo Allergene eingesetzt werden und die Vermeidung von Kreuzkontaminationen
-Den Gast über die in den Speisen vorhandenen Allergene informieren

Das wesentliche Mittel zur Information über Allergene ist sicherlich die Speisekarte, doch auch Tafeln an der Wand, die Homepage oder die Veröffentlichung der Speisekarte im Internet wie zum Beispiel bei www.restaurant-kritik.de (http://www.restaurant-kritik.de) , www.bookatable.de (http://www.bookatable.de) sind gute Wege, um über die verwendeten Inhaltsstoffe zu informieren. Mit einem guten Speisekarten-Management ist es möglich, die Allergenkennzeichnung ohne zusätzlichen Aufwand zu publizieren.

Die meisten Gastronomen haben noch nicht über die Möglichkeit nachgedacht, die Verwendung von Allergenen in allen verfügbaren Medienkanälen offen zu kommunizieren. Sie sehen in der neuen Verordnung zusätzliche Arbeit und etliche Einschränkungen und weniger den Allergiker im Mittelpunkt. Laut statistischem Bundesamt sind 6% der Bevölkerung Nahrungsmittelallergiker - das sind in einer Kleinstadt von 50.000 Einwohnern rund 3.000 mögliche Gäste. Zieht man die ab, die noch nicht oder nicht mehr essen gehen können, verbleiben 2.000 Gäste, die durch gezielte Ansprache und klare Kommunikation angesprochen werden können.

Allergiker, die auf bestimmte Nahrungsmittel verzichten müssen, suchen sehr gezielt nach Möglichkeiten, trotzdem abwechslungsreich zu speisen. Mit einer gezielten Veröffentlichung der verwendeten oder nicht verwendeten Allergene ist es damit möglich, Allergiker als neue Gäste zu gewinnen.

Speisekarten mit Allergenen veröffentlichen

Mit dem MenuPublisher werden die Informationen zu den Allergenen in einem Schritt an die Gäste weitergegeben. Neben den klassischen Informationskanälen wie gedruckte Karte, E-Mail oder der eigenen Website können sich Gäste auch über das mobile Internet und Social Networks informieren.

In wenigen Schritten werden Zusatzinformationen in die Speisekarte eingefügt und mit dem webbasierten System veröffentlicht. Im Gegensatz zu der Arbeit mit klassischen Textverarbeitungsprogrammen können hier die einzelnen Gerichte schnell und unkompliziert bearbeitet und automatisch archiviert werden. Der Gastronom kann über den MenuPublisher von überall her auf seine Angebote zugreifen, diese aktualisieren und automatisch verbreiten. Der Mehraufwand für die Einrichtung und Umgewöhnung ist in wenigen Tagen eingespielt.

Den Rest übernimmt MenuPublisher. Die neuen Informationen werden automatisch auf der Restaurant-Website, auf Facebook, über den Newsletter, beliebten Bewertungsportalen bzw. Restaurantverzeichnissen und im Intranet der umliegenden Firmen veröffentlicht. So können sich Gäste mit Allergien ganz gezielt über die für sie in Frage kommenden Angebote in ihrer Nähe informieren.

Die Verordnung als Chance begreifen

Der Gründer und Partner von MenuPublisher in Ludwigsburg, Jürgen Krisch, sieht die neue Verordnung vor allen Dingen als einen Weg zu neuen Gästen. "Durch Inkrafttreten der neuen Verordnung ist der Koch verpflichtet, sich einmal umfassend mit seiner Karte zu beschäftigen. Diese Verpflichtung sollte er als Möglichkeit sehen, seine Speisekarte gründlich zu erneuern und neue Designs oder Funktionen einzuführen. Der MenuPublisher macht das Speisekarten-Management einfacher und die Deklaration von Allergenen stellt nach der Einrichtung keine zusätzliche Arbeit dar. Viele Betriebe scheuen die Einführung von Management-Systemen, da sie keine zusätzliche Zeit für die Umstellung entbehren möchten. Dieses Argument zählt jetzt nicht mehr. Ende des Jahres müssen die Karten ohnehin neu geschrieben werden. Es ist für alle eine sehr gute Gelegenheit für einen Systemwechsel oder die Überarbeitung des Kartendesigns. Ich kann jedem nur empfehlen, diese Chance, sich als erster Pro-Allergiker zu positionieren, zu nutzen - sie kommt so schnell nicht wieder."

Über die Lebensmittel-Informationsverordnung

Im Handel findet man teilweise bereits Thekenkladden, Waagen- und Kassensysteme oder Informationsterminals mit Angaben zu allergenen Lebensmittelbestandteilen. Mit Hilfe von Restaurantkarten (z. B. "Eine Bitte an den Koch") können Gäste auf ihre Unverträglichkeiten aufmerksam machen. Dies setzt allerdings voraus, dass das Personal über die Zusammensetzung der Speisen zuverlässig Auskunft geben kann. Da eine flächendeckende Einführung freiwilliger Kennzeichnung bei loser Ware nicht erreicht werden konnte, hat der Gesetzgeber eine neue Regelung zur Allergenkennzeichnung verabschiedet und ab Ende 2014 die Allergenkennzeichnung bei loser Ware zur Pflicht gemacht.

Was ist lose Ware?

Lose bzw. unverpackte Waren sind Lebensmittel, die lose zum Verkauf z.B. an der Ladentheke in Bäckereien oder Metzgereien mit Bedienung
angeboten werden. Auch die angebotenen Speisen in der Außer-Haus-Verpflegung wie beispielsweise im Restaurant oder in der Kantine werden als lose Ware bezeichnet.

Verpackte Lebensmittel, die in der Verkaufsstätte von der Bedienung an den Kunden abgegeben werden, zählen ebenfalls zur losen Ware. Dazu gehören z.B. in Kunststoffbechern abgefüllte Feinkostsalate an der Fleischtheke oder Obstsalat zum Mitnehmen an der Bedientheke.

Neue Verordnung zur Allergenkennzeichnung

Die Regelungen zur Allergenkennzeichnung sollen Allergikern helfen, versteckte Allergene zu meiden. Diese Allergene sind als Zutat kennzeichnungspflichtig:

- Glutenhaltiges Getreide (Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut, Emmer, Einkorn, Grünkern; Vorkommen z. B. in Mehl, Bier, Wurstwaren, Kuchen)
- Krebstiere (z. B. Krebs, Shrimps, Garnelen; Vorkommen z. B. in Suppen, Soßen, Würzpasten)
- Eier (z. B. als Flüssigei, Lecithin, (Ov)-Albumin; Vorkommen z. B. in Mayonnaise, Panade, Dressing)
- Fisch (alle Fischarten; Vorkommen z. B. in Fischextrakten, Würzpasten, Soßen etc.)
- Erdnüsse (z. B. Erdnussöl, -butter; Vorkommen in Gebäck, Schokolade etc.)
- Soja (z. B. als Miso, Sojasoße, Sojaöl; Vorkommen z. B. in Gebäck, Marinaden, Kaffeeweißer)
- Milch (Erzeugnisse wie Butter, Käse, Laktose, Molkenprotein; Vorkommen z. B. in Wurst, Soßen, Kroketten)
- Schalenfrüchte (Mandel, Haselnuss, Walnuss, Kaschunuss, Pecanuss, Paranuss, Pistazie, Macadamianuss, Vorkommen z. B. in Kuchen, Schokolade, Pesto)
- Sellerie (Bleich-, Knollen- und Staudensellerie; Vorkommen z. B. in Wurst, Brühen, Gewürzmischungen)
- Senf (z. B. Senfkörner, -pulver in Dressings, Ketchup, Gewürzmischungen)
- Sesamsamen (z. B. als Sesamöl, Tahin, Gomasio; Vorkommen in Gebäck, Falafel, Marinaden, etc.
- Lupine (z. B. als Lupinenmehl, -eiweiß in vegetarischen, glutenfreien Produkten)
- Weichtiere (z. B. Schnecken, Tintenfisch, Austern, Vorkommen in Soßen, asiatischen Spezialitäten etc.)
- Schwefeldioxid und Sulfit (E220 - E228, z. B. in Trockenfrüchten, Wein, Essig)

Die Kennzeichnung der Allergene ist bislang nur für Lebensmittel in Fertigpackungen verpflichtend. Bei loser Ware geht der Gesetzgeber bisher davon aus, dass der Verbraucher die nötigen Informationen vom Personal erhält und das Unternehmen bei einer falschen Aussage haftet.

Mit der EU-Verordnung vom 22. November 2011 wird die Allergenkennzeichnung auf europäischer Ebene neu geregelt. Ab dem 13. Dezember 2014 müssen Zutaten mit allergener oder Unverträglichkeiten auslösender Wirkung im Zutatenverzeichnis besonders hervorgehoben werden (z. B. durch Schriftart, -stil oder Hintergrundfarbe). Zudem ist verpflichtend vorgesehen, dass auch unverpackte bzw. lose Ware gekennzeichnet werden muss. Die Umsetzung und somit Auslegung der Verordnung zur Kennzeichnung von loser Ware wird den einzelnen Mitgliedsstaaten überlassen. Über die Möglichkeiten der Ausgestaltung der Regelungen in Deutschland wird unter Einbeziehung der Vertreter betroffener Verbände und Branchen mit dem BMELV noch diskutiert. Bisher gibt es noch keine verbindlichen Vorgaben.

Unsere Tipps

- Sich bewusst machen, welche Allergene im eigenen Betrieb vorkommen.
- Informationen über Allergene von Lieferanten einfordern, dabei auf Spezifikationen auf deren Aktualität achten.
- Auf die Bedingungen bezüglich Allergene auch bei Rezepturen, der Lagerung, der Herstellung, Reinigung und der Ausgabe achten und diese gegebenenfalls ändern.
- Für geschulte Mitarbeiter und ein Bewusstsein für die Thematik der Lebensmittelallergien sorgen und nur verlässliche Informationen an den Kunden weitergeben.
MenuPublisher ist Experte wenn es um das Erstellen und das Verteilen von Tages-, Mittags- Wochen- und. Speisekarten geht. Die Gründer Joakim Kågström und Jürgen Krisch kennen und verstehen die vielfältigen Anforderungen des Gastronomen, die damit verbunden sind.
Ende 2012 gaben die Medienmacher ihre Agenturgeschäft auf und widmen sich seitdem ausschließlich dem MenuPublisher-System und dem Mittagstischportal Lunchtime.
Das Ziel von MenuPublisher ist die umfassende Organisation des gastronomischen Angebotes, um neue innovative Services rund um die Gastronomie zu ermöglichen. MenuPublisher betreibt verschiedene Systeme zum Erfassen und Publizieren des gastronomischen Angebotes und verteilt das Angebot in alle verfügbaren analogen, digitalen und mobilen Medienkanälen.
medienmacher GmbH
Joakim Kågström,
Schorndorfer Strasse 42/1
71638 Ludwigsburg
0714/68886-0

http://www.menupublisher.de/

Pressekontakt:
High Food Public Relations
Sanja Soso
Neue Gröningerstraße 10
20457 Hamburg
agentur@highfood.de
040/3037399-0
http://www.highfood.de

(Weitere interessante Restaurant News, Infos & Tipps gibt es hier.)

Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Mit der Umsetzung der neuen Lebensmittelverordnung haben Gastronomen zwei wesentliche Aufgaben:

-Herauszufinden, wo Allergene eingesetzt werden und die Vermeidung von Kreuzkontaminationen
-Den Gast über die in den Speisen vorhandenen Allergene informieren

Das wesentliche Mittel zur Information über Allergene ist sicherlich die Speisekarte, doch auch Tafeln an der Wand, die Homepage oder die Veröffentlichung der Speisekarte im Internet wie zum Beispiel bei www.restaurant-kritik.de (http://www.restaurant-kritik.de) , www.bookatable.de (http://www.bookatable.de) sind gute Wege, um über die verwendeten Inhaltsstoffe zu informieren. Mit einem guten Speisekarten-Management ist es möglich, die Allergenkennzeichnung ohne zusätzlichen Aufwand zu publizieren.

Die meisten Gastronomen haben noch nicht über die Möglichkeit nachgedacht, die Verwendung von Allergenen in allen verfügbaren Medienkanälen offen zu kommunizieren. Sie sehen in der neuen Verordnung zusätzliche Arbeit und etliche Einschränkungen und weniger den Allergiker im Mittelpunkt. Laut statistischem Bundesamt sind 6% der Bevölkerung Nahrungsmittelallergiker - das sind in einer Kleinstadt von 50.000 Einwohnern rund 3.000 mögliche Gäste. Zieht man die ab, die noch nicht oder nicht mehr essen gehen können, verbleiben 2.000 Gäste, die durch gezielte Ansprache und klare Kommunikation angesprochen werden können.

Allergiker, die auf bestimmte Nahrungsmittel verzichten müssen, suchen sehr gezielt nach Möglichkeiten, trotzdem abwechslungsreich zu speisen. Mit einer gezielten Veröffentlichung der verwendeten oder nicht verwendeten Allergene ist es damit möglich, Allergiker als neue Gäste zu gewinnen.

Speisekarten mit Allergenen veröffentlichen

Mit dem MenuPublisher werden die Informationen zu den Allergenen in einem Schritt an die Gäste weitergegeben. Neben den klassischen Informationskanälen wie gedruckte Karte, E-Mail oder der eigenen Website können sich Gäste auch über das mobile Internet und Social Networks informieren.

In wenigen Schritten werden Zusatzinformationen in die Speisekarte eingefügt und mit dem webbasierten System veröffentlicht. Im Gegensatz zu der Arbeit mit klassischen Textverarbeitungsprogrammen können hier die einzelnen Gerichte schnell und unkompliziert bearbeitet und automatisch archiviert werden. Der Gastronom kann über den MenuPublisher von überall her auf seine Angebote zugreifen, diese aktualisieren und automatisch verbreiten. Der Mehraufwand für die Einrichtung und Umgewöhnung ist in wenigen Tagen eingespielt.

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Die Verordnung als Chance begreifen

Der Gründer und Partner von MenuPublisher in Ludwigsburg, Jürgen Krisch, sieht die neue Verordnung vor allen Dingen als einen Weg zu neuen Gästen. "Durch Inkrafttreten der neuen Verordnung ist der Koch verpflichtet, sich einmal umfassend mit seiner Karte zu beschäftigen. Diese Verpflichtung sollte er als Möglichkeit sehen, seine Speisekarte gründlich zu erneuern und neue Designs oder Funktionen einzuführen. Der MenuPublisher macht das Speisekarten-Management einfacher und die Deklaration von Allergenen stellt nach der Einrichtung keine zusätzliche Arbeit dar. Viele Betriebe scheuen die Einführung von Management-Systemen, da sie keine zusätzliche Zeit für die Umstellung entbehren möchten. Dieses Argument zählt jetzt nicht mehr. Ende des Jahres müssen die Karten ohnehin neu geschrieben werden. Es ist für alle eine sehr gute Gelegenheit für einen Systemwechsel oder die Überarbeitung des Kartendesigns. Ich kann jedem nur empfehlen, diese Chance, sich als erster Pro-Allergiker zu positionieren, zu nutzen - sie kommt so schnell nicht wieder."

Über die Lebensmittel-Informationsverordnung

Im Handel findet man teilweise bereits Thekenkladden, Waagen- und Kassensysteme oder Informationsterminals mit Angaben zu allergenen Lebensmittelbestandteilen. Mit Hilfe von Restaurantkarten (z. B. "Eine Bitte an den Koch") können Gäste auf ihre Unverträglichkeiten aufmerksam machen. Dies setzt allerdings voraus, dass das Personal über die Zusammensetzung der Speisen zuverlässig Auskunft geben kann. Da eine flächendeckende Einführung freiwilliger Kennzeichnung bei loser Ware nicht erreicht werden konnte, hat der Gesetzgeber eine neue Regelung zur Allergenkennzeichnung verabschiedet und ab Ende 2014 die Allergenkennzeichnung bei loser Ware zur Pflicht gemacht.

Was ist lose Ware?

Lose bzw. unverpackte Waren sind Lebensmittel, die lose zum Verkauf z.B. an der Ladentheke in Bäckereien oder Metzgereien mit Bedienung
angeboten werden. Auch die angebotenen Speisen in der Außer-Haus-Verpflegung wie beispielsweise im Restaurant oder in der Kantine werden als lose Ware bezeichnet.

Verpackte Lebensmittel, die in der Verkaufsstätte von der Bedienung an den Kunden abgegeben werden, zählen ebenfalls zur losen Ware. Dazu gehören z.B. in Kunststoffbechern abgefüllte Feinkostsalate an der Fleischtheke oder Obstsalat zum Mitnehmen an der Bedientheke.

Neue Verordnung zur Allergenkennzeichnung

Die Regelungen zur Allergenkennzeichnung sollen Allergikern helfen, versteckte Allergene zu meiden. Diese Allergene sind als Zutat kennzeichnungspflichtig:

- Glutenhaltiges Getreide (Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut, Emmer, Einkorn, Grünkern; Vorkommen z. B. in Mehl, Bier, Wurstwaren, Kuchen)
- Krebstiere (z. B. Krebs, Shrimps, Garnelen; Vorkommen z. B. in Suppen, Soßen, Würzpasten)
- Eier (z. B. als Flüssigei, Lecithin, (Ov)-Albumin; Vorkommen z. B. in Mayonnaise, Panade, Dressing)
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- Erdnüsse (z. B. Erdnussöl, -butter; Vorkommen in Gebäck, Schokolade etc.)
- Soja (z. B. als Miso, Sojasoße, Sojaöl; Vorkommen z. B. in Gebäck, Marinaden, Kaffeeweißer)
- Milch (Erzeugnisse wie Butter, Käse, Laktose, Molkenprotein; Vorkommen z. B. in Wurst, Soßen, Kroketten)
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- Senf (z. B. Senfkörner, -pulver in Dressings, Ketchup, Gewürzmischungen)
- Sesamsamen (z. B. als Sesamöl, Tahin, Gomasio; Vorkommen in Gebäck, Falafel, Marinaden, etc.
- Lupine (z. B. als Lupinenmehl, -eiweiß in vegetarischen, glutenfreien Produkten)
- Weichtiere (z. B. Schnecken, Tintenfisch, Austern, Vorkommen in Soßen, asiatischen Spezialitäten etc.)
- Schwefeldioxid und Sulfit (E220 - E228, z. B. in Trockenfrüchten, Wein, Essig)

Die Kennzeichnung der Allergene ist bislang nur für Lebensmittel in Fertigpackungen verpflichtend. Bei loser Ware geht der Gesetzgeber bisher davon aus, dass der Verbraucher die nötigen Informationen vom Personal erhält und das Unternehmen bei einer falschen Aussage haftet.

Mit der EU-Verordnung vom 22. November 2011 wird die Allergenkennzeichnung auf europäischer Ebene neu geregelt. Ab dem 13. Dezember 2014 müssen Zutaten mit allergener oder Unverträglichkeiten auslösender Wirkung im Zutatenverzeichnis besonders hervorgehoben werden (z. B. durch Schriftart, -stil oder Hintergrundfarbe). Zudem ist verpflichtend vorgesehen, dass auch unverpackte bzw. lose Ware gekennzeichnet werden muss. Die Umsetzung und somit Auslegung der Verordnung zur Kennzeichnung von loser Ware wird den einzelnen Mitgliedsstaaten überlassen. Über die Möglichkeiten der Ausgestaltung der Regelungen in Deutschland wird unter Einbeziehung der Vertreter betroffener Verbände und Branchen mit dem BMELV noch diskutiert. Bisher gibt es noch keine verbindlichen Vorgaben.

Unsere Tipps

- Sich bewusst machen, welche Allergene im eigenen Betrieb vorkommen.
- Informationen über Allergene von Lieferanten einfordern, dabei auf Spezifikationen auf deren Aktualität achten.
- Auf die Bedingungen bezüglich Allergene auch bei Rezepturen, der Lagerung, der Herstellung, Reinigung und der Ausgabe achten und diese gegebenenfalls ändern.
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Das Ziel von MenuPublisher ist die umfassende Organisation des gastronomischen Angebotes, um neue innovative Services rund um die Gastronomie zu ermöglichen. MenuPublisher betreibt verschiedene Systeme zum Erfassen und Publizieren des gastronomischen Angebotes und verteilt das Angebot in alle verfügbaren analogen, digitalen und mobilen Medienkanälen.
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 Japanische Nudelsuppe Ramen von OYAKATA (Sojasoße) Hier in der Variante mit dem Geschmack von Sojasoße und einer Gemüsemischung aus Schnittlauch, Mais, Karotten und Lauch. Mir hat sie nicht zugesagt - ich fand sie geschmacksarm. ( ... (KlausFPM, 20.2.2023)

 Maggi - Magic Asia - Noodle Cup Chikcen Taste with Black Pepper & Chili Maggi - Magic Asia - Noodle Cup Chikcen Taste with Black Pepper & Chili ist ein einfach und schnell zubereiteter Nudel-Snack. Wenn es mal schnell gehen soll, durchaus schmackhaft ... (Harald, 16.3.2022)

 Badesalz AntiStress 1300g - Meersalz mit 100% natürlichem ätherischem Rosmarin- & Wacholderöl Das Meersalz verbessert die Hautbeschaffenheit und hat auf den Körper eine positive Wirkung, es versorgt ihn mit notwendigen Makro-und Mikroelementen. Das Badesalz ist reich ... (Bernd-Berlin-13189, 05.5.2021)

 Lamm-Hüfte tiefgefroren aus Neuseeland (Metro) Lamm-Hüfte tiefgefroren aus Neuseeland von der Metro 4 Stück á 175 g Stücke, ohne Fettdeckel, ohne Knochen, aeinzeln vak.-verpackt ca. 700 g Qualität und Geschmac ... (Petra-38-Berlin, 05.5.2021)

 Greywacke Sauvignon Blanc Marlborough NZL trocken 0,75l Ein trockener Weißwein mit kräftiger gelber Farbe aus Neuseeland, würziger Geschmack mit Fruchtaromen. Er passt sehr gut zu Gerichten mit Meeresfrüchten und zu asiatischen G ... (Heinz-integerBLN, 02.5.2021)

 Doña María Mole Gewürzpaste Diese Paste ist das Topping für ihre Enchiladas. Und wenn sie sich beim Essen fragen, ist da etwa Schokolade drin, richtig, auch die kann man zum Würzen nehmen. B ... (Frederik de Kulm, 24.4.2021)

 Gin Bleu Royal von der Blue Pearl Distillery Es gibt so Tage die einen so richtig runter ziehen. An solchen Tagen sollte man sich ein edles Tröpfchen gönnen. Ich hatte mir neulich einen Gin Bleu Royal von de ... (Raimund Falk, 24.4.2021)

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 Die Gegenstrom-Schicht-Wärmetauscher (GSWT)-Technologie (PR-Gateway, 16.04.2024)


Die multifunktionale Gegenstrom-Schicht-Wärmetauscher-Technologie hat die luft- und klimatechnische Branche revolutioniert, indem sie neue Maßstäbe in Bezug auf Effizienz, Betriebssicherheit und Bauweise gesetzt hat. Im Vergleich zu herkömmlichen WRG-Systemen bietet die GSWT-Technologie eine Vielzahl von Vorteilen, was zu erheblichen Energieeinsparungen und Kostensenkungen führt.



Die Funktionsweise der GSWT-Technologie basiert auf dem bewährten Prinzip des Gegenstr ...

 Fuhrmann Umzüge Hamburg Der Umzugspartner für Hamburg, Deutschland und Europa (LeoderHsv, 16.05.2022)
Pressemitteilung
Fuhrmann Umzüge Hamburg
Der Umzugspartner für Hamburg, Deutschland und Europa
Wer schon einmal einen Umzug durchgeführt hat, weiß, welche Kosten solch ein Umzug
verursacht. Bevor ein Umzug durchgeführt wird, sollte eine sehr genaue Planung
vorgenommen werden. Denn die Preise für einen Umzug können sehr stark variieren,
sodass ein Preisvergleich unabdingbar ist. Ein solides und wahrhaft preisgünstiges
Unternehmen ist das Umzugsunte ...

 Blog Serie Native Advertising (1): Was bedeutet Native Advertising? (PR-Gateway, 26.11.2018)
Native Ads Blog-Reihe der PR-, Digital- und Marketingberatung Görs Communications

Willkommen bei der nächsten Blog-Reihe der Digital-, PR- und Marketingberatung Görs Communications ( https://www.goers-communications.de ). In dieser mehrteiligen Blog Reihe erläutern wir, was man unter Native Advertising versteht, wo die Vor- und Nachteile von Native Advertising liegen, für welche Unternehmen sich Native Advertising anbietet, wer die beliebtesten Native-Advertising-Plattformen ("Social Cont ...

 Thomas Salzmann zur Motivlage bei Firmenübernahmen (PR-Gateway, 18.07.2018)
Motivation laut Thomas Salzmann ein zentraler Erfolgsfaktor

Warum kommt es zur Firmenübernahme durch einen Investor oder Mitarbeiter? Welche Gründe werden am häufigsten genannt und in welchem Zusammenhang können diese mit dem Erfolg solcher Projekte stehen? Unternehmensberater Thomas Salzmann kennt aus seiner langjährigen Erfahrung im professionellen M&A Geschäft die Antworten auf diese Fragen.

Zahlreiche Motive kommen in ...

 Firmenübernahme ja oder nein? Infos von Thomas Salzmann (PR-Gateway, 17.07.2018)
Spezialisierter Unternehmensberater begleitet Firmenübernahmen

Thomas Salzmann ist Geschäftsführer der Everto Consulting GmbH und hat sich unter anderem auf die Beratung seiner Kunden bei Firmenübernahmen spezialisiert. Firmenübernahme ja oder nein? Auf diese Frage kann der M&A-Berater im jeweiligen Einzelfall geben. Thomas Salzmann begleitet ökonomische Zukunftsentscheidungen in allen Branchen. Mit einer auf fünf Säulen basiere ...

 Fakten zur Firmenübernahme von Thomas Salzmann (PR-Gateway, 17.07.2018)
Unternehmensberater Thomas Salzmann informiert über die Rahmenbedingungen

Die Zeiten für eine Firmenübernahme stehen gut. Gründer, die ihr Unternehmen an einen Nachfolger verkaufen möchten, gibt es mit steigender Tendenz und die Zinsen für Finanzierung sind auf einem historischen Tief. Dennoch muss die Kapitalbeschaffung für die Firmenübernahme gut geplant sein. Consultant Thomas Salzmann erläutert, welche Fallstricke zu umgehe ...

 Natures Menu kooperiert mit TV-Koch und Foodexperten Sebastian Lege (PR-Gateway, 19.06.2018)
Edutainment rund ums BARFen

Natures Menu, Europas führender Experte für rohes und natürliches Hunde- und Katzenfutter, hat TV-Koch und Foodexperten Sebastian Lege als Markenbotschafter gewonnen. Mit dem Ziel, die Marke gemeinsam deutschlandweit zu stärken und über das Thema BARFen auf unterhaltsame und auf Erfahrung basierende Weise aufzuklären, wird Lege ab sofort mit seinem Hund "Kalle" für das Familienunternehmen tätig sein.
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 Der Menüservice vor Ort – egal, ob Hamburg, Hannover oder Herford (Ruth, 20.04.2018)
Frisch und lecker – Essen auf Rädern

Was zeichnet Meyer Menü aus? Es werden nur frische und qualitativ hochwertige Produkte verarbeitet. Egal, ob Kita oder Grundschule, Schule oder Mensa, Betrieb, Büro oder die Familie Daheim: Sie erhalten unsere leckeren Menüs stets frisch und verzehrfertig geliefert. Mit einer Vielzahl von verschiedenen Gerichten, können wir sicherstellen, dass wir auch jeden Geschmack treffen. Testen Sie am besten selbst und bestellen Sie unverbindlich ein Esse ...

 Essen auf Rädern von Meyer Menü (JuliaSchmitz, 22.02.2018)
Meyer Menü macht das Essen liefern leicht

Essen liefern lassen war noch nie leichter als bei Meyer Menü. Bestellen Sie ganz einfach Telefonisch, per Fax, im Internet oder gleich bei unseren netten Fahrern. Dazu kommt, dass wir keine Mindestbestellmenge besitzen und auch nicht vertraglich gebunden werden. Bei Meyer Menü bestellen Sie einfach, wenn Sie gerade Lust haben. Bei uns können Sie täglich zwischen sieben verschiedenen Menüs wählen, so dass auch für jeden Geschmack etwas dab ...

 Firmenübernahme als Nachfolgestrategie mit Thomas Salzmann (PR-Gateway, 30.01.2018)
Eine Firmenübernahme als Teil einer Nachfolgestrategie? Wie das funktionieren kann, erklärt der Unternehmensberater Thomas Salzmann

Familienunternehmen - für viele schwingt allein in dem Begriff Tradition und Beständigkeit mit. Thomas Salzmann, Unternehmensberater und Geschäftsführer von Everto Consulting weiß aus seiner Beratungspraxis bei Unternehmenskäufen und Firmenübernahmen, dass viele Familienunternehmen auf der Suche nac ...

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