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SEB/Santander Vermögensverwaltung - Anleger erheben Vorwürfe
Datum: Samstag, dem 19. Mai 2012
Thema: Hamburg Infos


Anleger erheben schwere Vorwürfe gegen Santander Bank im Zusammenhang mit dem Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz

Anleger der ehemaligen Vermögensverwaltung der SEB, die von der Santander Bank übernommen wurde, erheben schwere Vorwürfe gegen die Vermögensverwalterin. Hintergrund ist die Aussetzung der Rücknahme von Anteilen am Dachfonds Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz (WKN: SEB1AM) zum 5. Januar 2012. Vielen Anlegern war dieser Fonds im Jahr 2008 im Rahmen der mit der SEB bestehenden Vermögensverwaltung für den sicher zu verwaltenden Teil ihrs Vermögens empfohlen worden. Die SEB hatte damals ihren Kunden zur Umwandlung der individuellen Vermögensverwaltung in Vermögensverwaltungsfonds geraten, um Abgeltungssteuer zu sparen. An der Vermögensverwaltung selbst sollte sich dadurch nichts ändern.

Der Dachfonds Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz hat in offene Immobilienfonds investiert. Obwohl die Ende 2008 begonnene Krise der offenen Immobilienfonds bei zahlreichen Fonds zur Aussetzung der Anteilsrücknahme geführt hatte und ab Herbst 2010 die ersten Fonds begannen, sich zu liquidieren, reagierte die Santander Vermögensverwaltung nicht. Für den in Heidelberg und München ansässigen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Mathias Nittel, der zahlreiche Vermögensverwaltungskunden der Santander Bank vertritt, stellt sich hier die Frage nach eine möglichen Pflichtverletzung der Bank: "Durch die Aussetzung der Anteilsrücknahme bei den Zielinvestments ist das Ausfallrisiko für den für sicherheitsorientierte Anleger konzipierten Fonds gestiegen. Spätestens mit dem Beginn der Liquidation von Zielinvestments sind Verlustrisiken entstanden. Verlustrisiken sind aber mit einer sicherheitsorientierten Anlage nicht vereinbar. Dementsprechend hätte im Rahmen der Vermögensverwaltung die Verpflichtung bestanden, aus dem Dachfonds auszusteigen." Doch die Gelder der auf Sicherheit bedachten Anleger blieben in einem Wertpapier investiert, das von Quartal zu Quartal riskanter wurde. Zumindest, so der auf die Vertretung geschädigter Bankkunden spezialisierte Fachanwalt, hätte die Bank ihre sicherheitsorientierten Kunden auf die bei den offenen Immobilienfonds entstandene Problematik und die daraus für ihre Anlage resultierenden Risiken und die Unvereinbarkeit mit der auf Sicherheit ausgerichteten Anlagestrategie hinweisen müssen. Doch dies ist zumindest bei den von Anwalt Nittel vertretenen Kunden nicht geschehen.

Im Gegenteil: Die an die Vermögensverwaltungs-Kunden regelmäßig versandten "Persönlichen Quartalsberichte" der SEB bzw. Santander Bank haben die bestehenden Risiken überhaupt nicht erwähnt. "Dass die Wirtschaftspresse landauf landab das Totenglöckchen für offene Immobilienfonds läutete, blieb bei SEB und Santander anscheinend ungehört", stellt Anwalt Nittel fest. Zumindest wurden die Kunden nicht vor den Risiken gewarnt. Erstmals im Jahresabschlussbericht für 2011, der nach der Schließung des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz veröffentlicht wurde, wurden die Kunden konkret darüber informiert, wie es um Zielinvestments des Fonds steht, welche die Rücknahme von Anteilen ausgesetzt haben und dass auch bei SEB Immoinvest, CS Euroreal und KanAm Grundinvest nun der Ablauf der zweijahres-Frist und damit die Abwicklung der Fonds droht. Von den entstandenen und drohenden Verlustrisiken ist aber auch hier nicht die Rede.

Für die Anleger war damit das drohende Unheil nicht erkennbar. Dazu beigetragen hat auch, so Anwalt Nittel, dass die im Fonds gehaltenen Anteile offener Immobilienfonds, die die Anteilsrücknahme ausgesetzt hatten, nach den von den Fonds veröffentlichten Nettoinventarwerten bewertet wurden. Anwalt Nittel: "Hätte man den Kunden die Werte anhand der beim Verkauf an der Hamburger Börse zu erzielenden Preise dargestellt, hätten sie den massiven Wertverlust des Fonds erkannt." Auch der anscheinend zu verzeichnende massive Mittelabfluss des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz geht aus den an die Kunden übermittelten Quartalsberichten nicht hervor. In den Augen von Anlegeranwalt Nittel ein weiterer Umstand, den die Vermögensverwaltung der Santander Bank gegenüber ihren Kunden hätte erwähnen müssen.

Die Kunden der Santander Bank werden nun die Gerichte bemühen. Erste Schadenersatzklagen sind nach Angaben von Fachanwalt Nittel in Vorbereitung.

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihre Ansprechpartner
Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tino Ebermann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Alexander Meyer, Rechtsanwalt
info@nittel.co

Heidelberg:
Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 915770 | Fax: 06221 9157729

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Residenzstraße 25, 80333 München
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http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/santander-vermoegensverwaltungsfonds-kapitalprotekt-p.html
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Anleger erheben schwere Vorwürfe gegen Santander Bank im Zusammenhang mit dem Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz

Anleger der ehemaligen Vermögensverwaltung der SEB, die von der Santander Bank übernommen wurde, erheben schwere Vorwürfe gegen die Vermögensverwalterin. Hintergrund ist die Aussetzung der Rücknahme von Anteilen am Dachfonds Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz (WKN: SEB1AM) zum 5. Januar 2012. Vielen Anlegern war dieser Fonds im Jahr 2008 im Rahmen der mit der SEB bestehenden Vermögensverwaltung für den sicher zu verwaltenden Teil ihrs Vermögens empfohlen worden. Die SEB hatte damals ihren Kunden zur Umwandlung der individuellen Vermögensverwaltung in Vermögensverwaltungsfonds geraten, um Abgeltungssteuer zu sparen. An der Vermögensverwaltung selbst sollte sich dadurch nichts ändern.

Der Dachfonds Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz hat in offene Immobilienfonds investiert. Obwohl die Ende 2008 begonnene Krise der offenen Immobilienfonds bei zahlreichen Fonds zur Aussetzung der Anteilsrücknahme geführt hatte und ab Herbst 2010 die ersten Fonds begannen, sich zu liquidieren, reagierte die Santander Vermögensverwaltung nicht. Für den in Heidelberg und München ansässigen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Mathias Nittel, der zahlreiche Vermögensverwaltungskunden der Santander Bank vertritt, stellt sich hier die Frage nach eine möglichen Pflichtverletzung der Bank: "Durch die Aussetzung der Anteilsrücknahme bei den Zielinvestments ist das Ausfallrisiko für den für sicherheitsorientierte Anleger konzipierten Fonds gestiegen. Spätestens mit dem Beginn der Liquidation von Zielinvestments sind Verlustrisiken entstanden. Verlustrisiken sind aber mit einer sicherheitsorientierten Anlage nicht vereinbar. Dementsprechend hätte im Rahmen der Vermögensverwaltung die Verpflichtung bestanden, aus dem Dachfonds auszusteigen." Doch die Gelder der auf Sicherheit bedachten Anleger blieben in einem Wertpapier investiert, das von Quartal zu Quartal riskanter wurde. Zumindest, so der auf die Vertretung geschädigter Bankkunden spezialisierte Fachanwalt, hätte die Bank ihre sicherheitsorientierten Kunden auf die bei den offenen Immobilienfonds entstandene Problematik und die daraus für ihre Anlage resultierenden Risiken und die Unvereinbarkeit mit der auf Sicherheit ausgerichteten Anlagestrategie hinweisen müssen. Doch dies ist zumindest bei den von Anwalt Nittel vertretenen Kunden nicht geschehen.

Im Gegenteil: Die an die Vermögensverwaltungs-Kunden regelmäßig versandten "Persönlichen Quartalsberichte" der SEB bzw. Santander Bank haben die bestehenden Risiken überhaupt nicht erwähnt. "Dass die Wirtschaftspresse landauf landab das Totenglöckchen für offene Immobilienfonds läutete, blieb bei SEB und Santander anscheinend ungehört", stellt Anwalt Nittel fest. Zumindest wurden die Kunden nicht vor den Risiken gewarnt. Erstmals im Jahresabschlussbericht für 2011, der nach der Schließung des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz veröffentlicht wurde, wurden die Kunden konkret darüber informiert, wie es um Zielinvestments des Fonds steht, welche die Rücknahme von Anteilen ausgesetzt haben und dass auch bei SEB Immoinvest, CS Euroreal und KanAm Grundinvest nun der Ablauf der zweijahres-Frist und damit die Abwicklung der Fonds droht. Von den entstandenen und drohenden Verlustrisiken ist aber auch hier nicht die Rede.

Für die Anleger war damit das drohende Unheil nicht erkennbar. Dazu beigetragen hat auch, so Anwalt Nittel, dass die im Fonds gehaltenen Anteile offener Immobilienfonds, die die Anteilsrücknahme ausgesetzt hatten, nach den von den Fonds veröffentlichten Nettoinventarwerten bewertet wurden. Anwalt Nittel: "Hätte man den Kunden die Werte anhand der beim Verkauf an der Hamburger Börse zu erzielenden Preise dargestellt, hätten sie den massiven Wertverlust des Fonds erkannt." Auch der anscheinend zu verzeichnende massive Mittelabfluss des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz geht aus den an die Kunden übermittelten Quartalsberichten nicht hervor. In den Augen von Anlegeranwalt Nittel ein weiterer Umstand, den die Vermögensverwaltung der Santander Bank gegenüber ihren Kunden hätte erwähnen müssen.

Die Kunden der Santander Bank werden nun die Gerichte bemühen. Erste Schadenersatzklagen sind nach Angaben von Fachanwalt Nittel in Vorbereitung.

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