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Niedriglohn kann Lohnwucher sein!Rechtsanwalt Dresden - Arbeitsrecht Dresden
Datum: Montag, dem 19. April 2010
Thema: Hamburg Infos


Unterschreitung von Tariflohn von mehr als einem Drittel kann Lohnwucher sein. Es drohen erhebliche Nachzahlungen für Arbeitgeber.

Rechtsgrundsatz Arbeitsrecht Dresden:

Liegt die Arbeitsvergütung unterhalb von 2/3 des Tariflohnes, der üblicherweise in der Branche und Region bezahlt wird, liegt regelmäßig verbotener Lohnwucher vor, § 138 Abs. 2 BGB (BAG vom 22.04.2009-5AZR 436/08-).

Sachverhalt Arbeitsrecht Dresden:

Die Klägerin wurde im Jahr 1992 als ungelernte Hilfskraft in einem Gartenbaubetrieb bei Hamburg eingestellt. Der Stundenlohn betrug DM 6 und ab 1.1.2002
EUR 3,24 netto. Tarifgebundenheit bestand nicht. Allerdings gab es einen Tariflohn von DM 14,77 DM bzw. 7,84 EUR brutto. Die Klägerin erhielt noch Sachleistungen, insbesondere Unterkunft. Die Klageforderung betrug 37.000,00 Euro.

Rechtsgründe Arbeitsrecht Dresden:

Das BAG hat gemäß § 138 Abs. 2 BGB rechtswidrigen Lohnwucher festgestellt, da ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vorliegt. Die Grenze für Lohnwucher liege bei Unterschreitung von zwei Dritteln des in der Branche und Region üblicherweise gezahlten Lohnes. Üblicherweise bedeute, dass mehr als fünfzig Prozent der Arbeitgeber der Region tarifgebunden sind oder wenn die organisierten Arbeitgeber mehr als 50% der Arbeitnehmer eines Wirtschaftsgebietes beschäftigen.

Mein Rechtstipp Arbeitsrecht Dresden:

"Beide Parteien sollten sich vor Vertragsabschluss über einen Tariflohn in der Branche und der Region informieren. Der Vertragslohn sollte dem angepasst werden. Dies sorgt für Rechtssicherheit. Ansonsten drohen dem Arbeitgeber erhebliche Nachzahlungen und dem Arbeitnehmer das Risiko eines Forderungsausfalles", so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus
Rechtsanwalt Dresden: Ulrich Horrion

Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut.Herr Horrion unterhält zwei Büros.Das eine Büro befindet sich in Dresden, das andere in Glashütte bei Dippoldiswalde.
Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde 1957 in Dortmund geboren und absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im
Anstellungsverhältnis tätig.

"Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für meine Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist mir ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Ich bin ständig bemüht, die Qualität meiner Dienstleistung zu verbessern und lege daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über meine Kanzlei", sagt Rechtsanwalt Ulrich Horrion.

Rechtsanwalt Horrion aus Dresden verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 20 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion zirka 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt bei ihm sehr hoch.

Herr Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und veröffentlicht Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten.

Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank "Juris" mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.

Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Ulrich Horrion
Radeberger Str. 9
01099 Dresden
0351-803 09 40

http://rechtsanwalt-horrion.de

Pressekontakt:
Rechtsanwalt
Ulrich Horrion
Radeberger Strasse 9
01099
Dresden
info@rechtsanwalt-horrion.de
0351-8030940
http://rechtsanwalt-horrion.de


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Unterschreitung von Tariflohn von mehr als einem Drittel kann Lohnwucher sein. Es drohen erhebliche Nachzahlungen für Arbeitgeber.

Rechtsgrundsatz Arbeitsrecht Dresden:

Liegt die Arbeitsvergütung unterhalb von 2/3 des Tariflohnes, der üblicherweise in der Branche und Region bezahlt wird, liegt regelmäßig verbotener Lohnwucher vor, § 138 Abs. 2 BGB (BAG vom 22.04.2009-5AZR 436/08-).

Sachverhalt Arbeitsrecht Dresden:

Die Klägerin wurde im Jahr 1992 als ungelernte Hilfskraft in einem Gartenbaubetrieb bei Hamburg eingestellt. Der Stundenlohn betrug DM 6 und ab 1.1.2002
EUR 3,24 netto. Tarifgebundenheit bestand nicht. Allerdings gab es einen Tariflohn von DM 14,77 DM bzw. 7,84 EUR brutto. Die Klägerin erhielt noch Sachleistungen, insbesondere Unterkunft. Die Klageforderung betrug 37.000,00 Euro.

Rechtsgründe Arbeitsrecht Dresden:

Das BAG hat gemäß § 138 Abs. 2 BGB rechtswidrigen Lohnwucher festgestellt, da ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vorliegt. Die Grenze für Lohnwucher liege bei Unterschreitung von zwei Dritteln des in der Branche und Region üblicherweise gezahlten Lohnes. Üblicherweise bedeute, dass mehr als fünfzig Prozent der Arbeitgeber der Region tarifgebunden sind oder wenn die organisierten Arbeitgeber mehr als 50% der Arbeitnehmer eines Wirtschaftsgebietes beschäftigen.

Mein Rechtstipp Arbeitsrecht Dresden:

"Beide Parteien sollten sich vor Vertragsabschluss über einen Tariflohn in der Branche und der Region informieren. Der Vertragslohn sollte dem angepasst werden. Dies sorgt für Rechtssicherheit. Ansonsten drohen dem Arbeitgeber erhebliche Nachzahlungen und dem Arbeitnehmer das Risiko eines Forderungsausfalles", so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus
Rechtsanwalt Dresden: Ulrich Horrion

Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut.Herr Horrion unterhält zwei Büros.Das eine Büro befindet sich in Dresden, das andere in Glashütte bei Dippoldiswalde.
Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde 1957 in Dortmund geboren und absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im
Anstellungsverhältnis tätig.

"Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für meine Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist mir ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Ich bin ständig bemüht, die Qualität meiner Dienstleistung zu verbessern und lege daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über meine Kanzlei", sagt Rechtsanwalt Ulrich Horrion.

Rechtsanwalt Horrion aus Dresden verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 20 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion zirka 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt bei ihm sehr hoch.

Herr Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und veröffentlicht Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten.

Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank "Juris" mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.

Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Ulrich Horrion
Radeberger Str. 9
01099 Dresden
0351-803 09 40

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Dresden
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