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Eine Information für die Geschädigten und Opferangehörigen der 'Costa Concordia'
Datum: Dienstag, dem 31. Januar 2012
Thema: Hamburg Infos


Der DVS Deutscher Verbraucherschutzring e.V. gründet Arbeitsgemeinschaft

Erfurt, 31. Januar 2012. Nach dem Schiffsunglück der "Costa Concordia" vor der italienischen Küste stehen sowohl die geretteten Passagiere als auch die Angehörigen der Opfer vor der Frage, wann und von wem sie Schadenersatz bekommen können. Dazu gibt es zahlreiche Tipps von Verbraucheranwälten aus Deutschland und Italien. Leider sind nicht alle Hinweise richtig und bedauerlicherweise haben nicht alle Anwälte ausschließlich die Interessen der Geschädigten im Blick. Schließlich geht es auch um viel Geld, das die Opfer erhalten oder auch nicht erhalten können.

"Wichtig ist, dass sich die Geschädigten wirklich umgehend um die Anmeldung ihrer Forderungen kümmern und dies nicht auf die lange Bank schieben, denn im Reiserecht gelten feste Termine, die unbedingt eingehalten werden müssen," betont Claudia Lunderstedt-Georgi,Geschäftsführerin des DVS Deutscher Verbraucherschutzring e.V. aus Erfurt. "Um hier den Passagieren und Angehörigen der Opfer zu helfen, haben wir eine Arbeitsgemeinschaft gegründet. Betroffene können sich dieser Arbeitsgemeinschaft anschließen und sich von unseren Vertrauensanwälten kostenfrei beraten lassen", erklärt die DVS-Geschäftsführerin.

Wichtig zu wissen ist, dass die Schadensmeldung nicht in Italien erfolgen muss, wie besonders italiensche Rechtsanwaltskanzleien angeben, denn als Veranstalter der Reise fungiert die Costa Kreuzfahrten - Niederlassung der Costa Corciere S.p.A (Genua) mit Sitz in Hamburg. "Nach Auffassung unserer DVS-Vertrauensanwälte ist deshalb das deutsche Reise- und Schadensrecht in diesem Fall anzuwenden", betont Claudia Lunderstedt-Georgi. "Unsere Vertrauensanwälte verfügen über einschlägige Erfahrungen in diesen Rechtsbereichen".

Anmerkung
Die DVS-Vertrauensanwälte haben hier die wichtigsten Punkte kurz zusammengestellt:

- Grundsätzlich haftet der deutsche Reiseveranstalter nach deutschem Recht, völlig unabhängig davon, in welchem Land die Reise selbst stattfindet.
- Wichtig ist, dass die Geschädigten innerhalb von einem Monat nach dem vertraglichen Ende der Reise ihre Forderungen/Schäden beim Reiseveranstalter anmelden.
- Schadenersatz ist u. a. denkbar
o wegen der abgebrochenen Reise,
o wegen entgangener Urlaubsfreude,
o wegen des verloren gegangenen Gepäcks,
o für die Kosten der Rückreise und
o für die Kosten der notwendigen Heilbehandlung (einschließlich Schmerzensgeld in angemessener Höhe).

"Unsere DVS-Rechtsanwälte bieten den Passagieren und den Opferangehörigen eine kostenfreie Erstberatung und helfen bei der Anmeldung ihrer Forderungen", betont Claudia Lunderstedt-Georgi.

Weitere Informationen unter www.dvs-ev.net

Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS)

Kompetente und effektive Unterstützung im Kampf gegen betrügerische Unternehmen.

Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS) setzt sich seit Jahren gezielt für die Interessen geschädigter Verbraucher und Kapitalanleger ein. Oberstes Ziel des DVS ist es, einen privaten Verbraucherschutz in Deutschland weiter fest zu verankern, um so die Interessen der Verbraucher konsequent gegen betrügerische Unternehmen durchzusetzen.

Der DVS bündelt unter anderem die Interessen geschädigter Kapitalanleger und setzt diese gegen die schädigenden Unternehmen durch. Als eingetragener Verein arbeitet er mit spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwälten zusammen.

Deutscher Verbraucherschutzring e.V. (DVS)
Brühler Hohlweg 7
99094 Erfurt
Telefon 0361 31 96 96
Mail: info@dvs-ev.net

Geschäftsstelle Jena
Löbdergraben 11
07743 Jena
Telefon 03641 35 35 04
Fax 03641 35 35 22

Deutscher Verbraucherschutzring e.V. (DVS)
Claudia Lunderstedt-Georgi
Brühler Hohlweg 7
99094 Erfurt
03 61 / 31 96 96
www.dvs-ev.net

Pressekontakt:
All4press
Erich Jeske
Martinskloster 3
99084 Erfurt
info@all4press.de
0361 5506710
http://www.all4press.de

(Interessante Kreuzfahrt News, Infos & Tipps können Sie auch hier recherchieren und nachlesen.)

Veröffentlicht von >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de


Der DVS Deutscher Verbraucherschutzring e.V. gründet Arbeitsgemeinschaft

Erfurt, 31. Januar 2012. Nach dem Schiffsunglück der "Costa Concordia" vor der italienischen Küste stehen sowohl die geretteten Passagiere als auch die Angehörigen der Opfer vor der Frage, wann und von wem sie Schadenersatz bekommen können. Dazu gibt es zahlreiche Tipps von Verbraucheranwälten aus Deutschland und Italien. Leider sind nicht alle Hinweise richtig und bedauerlicherweise haben nicht alle Anwälte ausschließlich die Interessen der Geschädigten im Blick. Schließlich geht es auch um viel Geld, das die Opfer erhalten oder auch nicht erhalten können.

"Wichtig ist, dass sich die Geschädigten wirklich umgehend um die Anmeldung ihrer Forderungen kümmern und dies nicht auf die lange Bank schieben, denn im Reiserecht gelten feste Termine, die unbedingt eingehalten werden müssen," betont Claudia Lunderstedt-Georgi,Geschäftsführerin des DVS Deutscher Verbraucherschutzring e.V. aus Erfurt. "Um hier den Passagieren und Angehörigen der Opfer zu helfen, haben wir eine Arbeitsgemeinschaft gegründet. Betroffene können sich dieser Arbeitsgemeinschaft anschließen und sich von unseren Vertrauensanwälten kostenfrei beraten lassen", erklärt die DVS-Geschäftsführerin.

Wichtig zu wissen ist, dass die Schadensmeldung nicht in Italien erfolgen muss, wie besonders italiensche Rechtsanwaltskanzleien angeben, denn als Veranstalter der Reise fungiert die Costa Kreuzfahrten - Niederlassung der Costa Corciere S.p.A (Genua) mit Sitz in Hamburg. "Nach Auffassung unserer DVS-Vertrauensanwälte ist deshalb das deutsche Reise- und Schadensrecht in diesem Fall anzuwenden", betont Claudia Lunderstedt-Georgi. "Unsere Vertrauensanwälte verfügen über einschlägige Erfahrungen in diesen Rechtsbereichen".

Anmerkung
Die DVS-Vertrauensanwälte haben hier die wichtigsten Punkte kurz zusammengestellt:

- Grundsätzlich haftet der deutsche Reiseveranstalter nach deutschem Recht, völlig unabhängig davon, in welchem Land die Reise selbst stattfindet.
- Wichtig ist, dass die Geschädigten innerhalb von einem Monat nach dem vertraglichen Ende der Reise ihre Forderungen/Schäden beim Reiseveranstalter anmelden.
- Schadenersatz ist u. a. denkbar
o wegen der abgebrochenen Reise,
o wegen entgangener Urlaubsfreude,
o wegen des verloren gegangenen Gepäcks,
o für die Kosten der Rückreise und
o für die Kosten der notwendigen Heilbehandlung (einschließlich Schmerzensgeld in angemessener Höhe).

"Unsere DVS-Rechtsanwälte bieten den Passagieren und den Opferangehörigen eine kostenfreie Erstberatung und helfen bei der Anmeldung ihrer Forderungen", betont Claudia Lunderstedt-Georgi.

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Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS)

Kompetente und effektive Unterstützung im Kampf gegen betrügerische Unternehmen.

Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS) setzt sich seit Jahren gezielt für die Interessen geschädigter Verbraucher und Kapitalanleger ein. Oberstes Ziel des DVS ist es, einen privaten Verbraucherschutz in Deutschland weiter fest zu verankern, um so die Interessen der Verbraucher konsequent gegen betrügerische Unternehmen durchzusetzen.

Der DVS bündelt unter anderem die Interessen geschädigter Kapitalanleger und setzt diese gegen die schädigenden Unternehmen durch. Als eingetragener Verein arbeitet er mit spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwälten zusammen.

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