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Gut aufgehoben
Datum: Donnerstag, dem 03. Februar 2011
Thema: Hamburg Infos


MEWA übernimmt Pflichten für die Verladung und den Transport von verschmutzten Putztüchern

Benutztes Putzmaterial in Handwerk und Industrie kann unter die umweltrechtlich relevanten Lager- und Transportvorschriften fallen. Wischt ein Kfz-Mechaniker Motoröl vom Fahrzeug, ein Drucker Farbe von der Druckwalze oder ein Mitarbeiter Schmierfett vom Werkstück ab, wird aus seinem sauberen Stück Papier oder Textil ein Objekt, für das in der Regel zahlreiche Rechtsnormen einzuhalten sind. Enthält das Putzmaterial nämlich nach der Benutzung selbst- oder leichtentzündliche Stoffe, steht der Unternehmer in der Verantwortung. Er muss prüfen, ob bei dessen Lagerung, Transport und Entsorgung das Gefahrstoff- und Abfallrecht, das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) und die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) in Verbindung mit dem europäischem Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR = Accord européen relatif au transport international des merchandises dangereuses par route) zu beachten sind. Bei Nichtbeachtung der geltenden Vorschriften drohen ihm Bußgelder.
MEWA als Anbieter von Putztüchern im Full-Service entlastet Kunden bei ihren Sicherheits- und Umweltpflichten. "Für den Nutzer des MEWA Putztuchsystems entfällt die Verpflichtung zum Führen von Entsorgungs- und Verwertungsnachweisen", sagt Michael Ballermann, Leiter Arbeitssicherheit und Gefahrgut der MEWA Textil-Service AG & Co. Management OHG. Ebenso übernimmt MEWA alle Pflichten, die für die Verladung und den Transport gefährlicher Güter gemäß GGVSEB/ADR anfallen - inklusive der gefahrgutrelevanten Angaben des Beförderungspapiers und der Kennzeichnung des Transportguts, so dass es den Vorschriften des ADR entspricht.

MEWA Textil-Management
Von 41 Standorten aus ist MEWA europaweit tätig und organisiert für ihre Kunden verantwortlich, umfassend und rentabel die Versorgung mit Betriebstextilien wie Berufs- und Schutzkleidung, textilen Putztüchern, Ölauffang- und Fußmatten sowie Artikeln für Arbeitsschutz und technischen Bedarf. 3.900 Mitarbeiter betreuen rund 145.000 Kunden aus Industrie, Handel, Handwerk und Gastronomie. Im Jahr 2009 wurde ein Umsatz von 426 Millionen Euro erzielt. Gegründet 1908, ist MEWA heute der führende Anbieter im Segment Textil-Management und erhielt von renommierten Markenexperten die Auszeichnung "Marke des Jahrhunderts".
MEWA Textil-Service AG & Co. Management OHG
Vanessa Jung
John-F.-Kennedy-Str. 4
65189 Wiesbaden
0611 7601-247

www.mewa.de

Pressekontakt:
Media Contor - Agentur für Kommunikation
Bonni Narjes
Friedensallee 27
22765
Hamburg
narjes@mediacontor.de
0403006960
http://mediacontor.de


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MEWA übernimmt Pflichten für die Verladung und den Transport von verschmutzten Putztüchern

Benutztes Putzmaterial in Handwerk und Industrie kann unter die umweltrechtlich relevanten Lager- und Transportvorschriften fallen. Wischt ein Kfz-Mechaniker Motoröl vom Fahrzeug, ein Drucker Farbe von der Druckwalze oder ein Mitarbeiter Schmierfett vom Werkstück ab, wird aus seinem sauberen Stück Papier oder Textil ein Objekt, für das in der Regel zahlreiche Rechtsnormen einzuhalten sind. Enthält das Putzmaterial nämlich nach der Benutzung selbst- oder leichtentzündliche Stoffe, steht der Unternehmer in der Verantwortung. Er muss prüfen, ob bei dessen Lagerung, Transport und Entsorgung das Gefahrstoff- und Abfallrecht, das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) und die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) in Verbindung mit dem europäischem Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR = Accord européen relatif au transport international des merchandises dangereuses par route) zu beachten sind. Bei Nichtbeachtung der geltenden Vorschriften drohen ihm Bußgelder.
MEWA als Anbieter von Putztüchern im Full-Service entlastet Kunden bei ihren Sicherheits- und Umweltpflichten. "Für den Nutzer des MEWA Putztuchsystems entfällt die Verpflichtung zum Führen von Entsorgungs- und Verwertungsnachweisen", sagt Michael Ballermann, Leiter Arbeitssicherheit und Gefahrgut der MEWA Textil-Service AG & Co. Management OHG. Ebenso übernimmt MEWA alle Pflichten, die für die Verladung und den Transport gefährlicher Güter gemäß GGVSEB/ADR anfallen - inklusive der gefahrgutrelevanten Angaben des Beförderungspapiers und der Kennzeichnung des Transportguts, so dass es den Vorschriften des ADR entspricht.

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