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Das oberste deutsche Arbeitsgericht zum Mindestlohn: Der Arbeitgeber darf Sonderzahlungen mit dem Mindestlohn verrechnen - SPD-Arbeitsministern Andrea Nahles muss dringend nachbessern!
Datum: Donnerstag, dem 26. Mai 2016
Thema: Hamburg News


Zum Mindestlohn:

Bielefeld (ots) - Von 8,50 Euro in der Stunde kann heute in Deutschland kein Mensch auf eigenen Füßen stehen.

Es ist daher völlig verständlich, dass sich betroffene Geringverdiener über jeden Euro extra freuen, der ihnen über Weihnachts- und Urlaubsgeld ausgezahlt wird.

Doch das oberste deutsche Arbeitsgericht spuckt ihnen mit einem ersten Urteil zum Mindestlohn nach dessen Einführung vor eineinhalb Jahren kräftig in die Suppe.

Danach darf der Arbeitgeber die Sonderzahlungen in bestimmten mit dem Mindestlohn verrechnen.

Im Klartext: Der Arbeitgeber spart, der Arbeitnehmer guckt in die Röhre.

Welchen Sinn haben dann überhaupt noch Urlaubs- und Weihnachtsgeld?

Es wäre falsch, allein die Richter an den Pranger zu stellen. Sie haben ihr Urteil aufgrund gesetzlicher Vorgaben gefällt.

Der Schwarze Peter gebührt vielmehr der Politik. SPD-Arbeitsministern Andrea Nahles.

Man kann das Instrument Mindestlohn durchaus kritisch betrachten.

Doch wenn es schon eingeführt wird, dann muss es wenigstens gerecht zugehen.

Da muss die Ministerin dringend nachbessern.

Pressekontakt:

Westfalen-Blatt
Chef vom Dienst Nachrichten
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/66306/3336571, Autor siehe obiger Artikel.

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Bielefeld (ots) - Von 8,50 Euro in der Stunde kann heute in Deutschland kein Mensch auf eigenen Füßen stehen.

Es ist daher völlig verständlich, dass sich betroffene Geringverdiener über jeden Euro extra freuen, der ihnen über Weihnachts- und Urlaubsgeld ausgezahlt wird.

Doch das oberste deutsche Arbeitsgericht spuckt ihnen mit einem ersten Urteil zum Mindestlohn nach dessen Einführung vor eineinhalb Jahren kräftig in die Suppe.

Danach darf der Arbeitgeber die Sonderzahlungen in bestimmten mit dem Mindestlohn verrechnen.

Im Klartext: Der Arbeitgeber spart, der Arbeitnehmer guckt in die Röhre.

Welchen Sinn haben dann überhaupt noch Urlaubs- und Weihnachtsgeld?

Es wäre falsch, allein die Richter an den Pranger zu stellen. Sie haben ihr Urteil aufgrund gesetzlicher Vorgaben gefällt.

Der Schwarze Peter gebührt vielmehr der Politik. SPD-Arbeitsministern Andrea Nahles.

Man kann das Instrument Mindestlohn durchaus kritisch betrachten.

Doch wenn es schon eingeführt wird, dann muss es wenigstens gerecht zugehen.

Da muss die Ministerin dringend nachbessern.

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Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261

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