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Markteinschätzung der Proventis: Minderheitsbeteiligungen als Chance für den Mittelstand
Datum: Montag, dem 26. Juli 2010
Thema: Hamburg Infos


Private Equity Gesellschaften gehen zunehmend Minderheitsbeteiligungen ein /
Eigenkapital als wichtiger Baustein eines wachstumsorientierten Finanzierungsmix

München, 26.07.2010 - Die unabhängige Münchner Corporate Finance Beratung Proventis stellt als Mediator zwischen Mittelstand und Kapitalgebern fest: Gerade für mittelständische Unternehmer ist Private Equity von Beteiligungsgesellschaften zunehmend in Form von Minderheitsbeteiligungen erhältlich. Unternehmen profitieren stark von dieser Finanzierungsvariante: Beschränkte Mitspracherechte des Kapitalgebers, verbesserte Chancen auf Fremdkapital und neue Anreize bei der Unternehmensführung sind nur einige davon.

Zunehmende Minderheitsbeteiligungen von Private Equity Gesellschaften

Private Equity Gesellschaften bieten seit einigen Monaten vermehrt spezielle Mittelstandsfonds an, die Minderheitsbeteiligungen an mittelständischen Unternehmen eingehen. Dies resultiert aus einem gestiegenen Beteiligungsengagement aufgrund großer Mengen freier Gelder aus auslaufenden Beteiligungen. Bislang waren Minderheitsbeteiligungen vor allem im Venture Capital Segment üblich. Bei etablierten Unternehmen waren eher Mehrheitsbeteiligungen und Komplettübernahmen gängig.

Minderheitsbeteiligungen als Bestandteil eines breiten Finanzierungsmix

Minderheiten-Engagements von Private Equity Gesellschaften verbessern die Eigenkapitalquote der Unternehmen, die davon folgendermaßen profitieren: günstigere Fremdkapitalkonditionen durch verbessertes Rating, positiver Imageeffekt im täglichen Geschäft als solider Geschäftspartner oder auch die Finanzierung von Wachstumsstrategien sowie von Zukäufen angeschlagener Wettbewerber.
Zudem laufen in Kürze zahlreiche Standard-Mezzanine-Programme aus. Anschlussfinanzierungen fehlen oft, z.B. aufgrund einer zwischenzeitlichen Bonitätsverschlechterung. Beteiligungskapital kommt hier als neuer Bestandteil eines ausbalancierten Finanzierungsmix neben Fremdkapital und Sonderformen der Finanzierung wie Leasing und Factoring in Frage.

Eigenkapitalbeteiligungen als "Brandschutzmauer" zwischen Privat- und Firmenvermögen

Für viele mittelständische Unternehmen ist in der Vergangenheit eine Finanzierung nur unter Abgabe erheblicher privater Sicherheiten der Unternehmen möglich gewesen. Dies hat erhebliche Konsequenzen für die Unternehmensentwicklung, gerade wenn es um Nachfolgethemen, den Unternehmensverkauf oder auch die Aufnahme weiterer Führungskräfte geht. Die Verbesserung der Eigenkapitalquote bietet die Chance, die komplette Refinanzierung des Unternehmens auf neue Füße zu stellen und dabei insbesondere eine Brandschutzmauer zwischen Privatvermögen und Unternehmensvermögen hochzuziehen.

Bedenken von Mittelständlern oft unbegründet

Oft haben Unternehmen Vorurteile gegenüber Eigenkapitalgebern, speziell Private Equity Fonds. Gerade bei Minderheitsbeteiligungen sind diese Bedenken jedoch unbegründet. So kommt es beispielsweise zu keinem Verlust der Entscheidungskontrolle im Unternehmen, wenn ein Fonds nur zehn Prozent des Unternehmens hält. Exit-Regelungen - also Regelungen über den Ausstieg des Investors - und eine Standard-Laufzeit zwischen fünf und acht Jahren begrenzen die Beteiligung zeitlich. Am Ende muss der Unternehmer dem Kapitalgeber seinen Anteil wieder ausbezahlen, teilweise auch jährliche Überschusszahlungen oder Zwischenzahlungen leisten. Angesichts des in der Zwischenzeit mit Hilfe des Eigenkapitals erwirtschafteten Gewinns stellt dies jedoch gerade bei Wachstumsunternehmen meist ein geringeres Problem dar.
Oft befürchten mittelständische Unternehmer bei höheren Beteiligungen mit mehr Mitspracherechten des Kapitalgebers auch eine nur kurzfristig orientierte Unternehmenssteuerung. Beteiligungsgesellschaften erwarten zwar tatsächlich Wertsteigerungen des Unternehmens, realisieren diese aber im Gegenzug auch durch die Bereitstellung von Experten, Know How, breitem Netzwerk und einer Professionalisierung der Unternehmensführung. Letztlich entscheiden immer die vertraglichen Regelungen über die Rechte des Investors. Besonders die Einflussnahme des Investors sowie dessen Ausstieg sollten sauber geregelt sein und mögliche Konfliktfälle einbeziehen.

Unternehmer oft nicht ausreichend beraten

Unternehmer sollten auf die vertragliche Ausgestaltung bei der Aufnahme eines Investors besonderen Wert legen und sich von einem M&A-Anwalt und Corporate Finance Berater umfassend beraten lassen. Jan Pörschmann, Geschäftsführer und M&A Experte bei Proventis, stellt fest: "Unternehmen sparen hier an der falschen Stelle, wenn sie sich einen Investor mit ins Boot holen. Und das, obwohl genau bei der Verhandlung der Verträge und Konditionen so enorm viel Spielraum besteht." Vertrauen spielt dabei nach der langjährigen Erfahrung von Pörschmann eine große Rolle. Gerade die oft länger dauernde Suche nach einem geeigneten Investor setze eine gute Zusammenarbeit zwischen Unternehmer und Berater voraus. Familienunternehmer seien aus Angst um ihr Lebenswerk oft sehr vorsichtig bei der Einbeziehung fremder Parteien in ihre unternehmerischen Pläne. Aber gerade aufgrund mangelnden Wissens und ungenutzter Spielräume werden oft unüberschaubare Risiken eingegangen.

Kurzprofil Proventis GmbH
Proventis ist eine unabhängige Corporate Finance und M&A Beratung für den gehobenen Mittelstand. 2001 in München gegründet, bietet Proventis seinen Kunden mit zehn Mitarbeitern ein umfangreiches Produktportfolio an: Individuelle Finanzierungslösungen in den Bereichen Private Equity, Mezzanine- sowie Fremdkapital-Finanzierungen. Maßgeschneiderte Beratungsleistungen in den Bereichen M&A-Services im Mittelstand ergänzen den nachhaltigen Beratungsansatz der Proventis. Gemeinsam mit den Partnerbüros der Hartmann Zillmer Corporate Finance GmbH Hamburg und der Proventis Partners AG Zürich hat Proventis über 100 Transaktionen erfolgreich begleitet.
Proventis GmbH
Christiane Kreutmair
Stollberg Straße 11
80539
München
c.kreutmair@proventis.de
089 388 88 10
http://proventis.de


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Private Equity Gesellschaften gehen zunehmend Minderheitsbeteiligungen ein /
Eigenkapital als wichtiger Baustein eines wachstumsorientierten Finanzierungsmix

München, 26.07.2010 - Die unabhängige Münchner Corporate Finance Beratung Proventis stellt als Mediator zwischen Mittelstand und Kapitalgebern fest: Gerade für mittelständische Unternehmer ist Private Equity von Beteiligungsgesellschaften zunehmend in Form von Minderheitsbeteiligungen erhältlich. Unternehmen profitieren stark von dieser Finanzierungsvariante: Beschränkte Mitspracherechte des Kapitalgebers, verbesserte Chancen auf Fremdkapital und neue Anreize bei der Unternehmensführung sind nur einige davon.

Zunehmende Minderheitsbeteiligungen von Private Equity Gesellschaften

Private Equity Gesellschaften bieten seit einigen Monaten vermehrt spezielle Mittelstandsfonds an, die Minderheitsbeteiligungen an mittelständischen Unternehmen eingehen. Dies resultiert aus einem gestiegenen Beteiligungsengagement aufgrund großer Mengen freier Gelder aus auslaufenden Beteiligungen. Bislang waren Minderheitsbeteiligungen vor allem im Venture Capital Segment üblich. Bei etablierten Unternehmen waren eher Mehrheitsbeteiligungen und Komplettübernahmen gängig.

Minderheitsbeteiligungen als Bestandteil eines breiten Finanzierungsmix

Minderheiten-Engagements von Private Equity Gesellschaften verbessern die Eigenkapitalquote der Unternehmen, die davon folgendermaßen profitieren: günstigere Fremdkapitalkonditionen durch verbessertes Rating, positiver Imageeffekt im täglichen Geschäft als solider Geschäftspartner oder auch die Finanzierung von Wachstumsstrategien sowie von Zukäufen angeschlagener Wettbewerber.
Zudem laufen in Kürze zahlreiche Standard-Mezzanine-Programme aus. Anschlussfinanzierungen fehlen oft, z.B. aufgrund einer zwischenzeitlichen Bonitätsverschlechterung. Beteiligungskapital kommt hier als neuer Bestandteil eines ausbalancierten Finanzierungsmix neben Fremdkapital und Sonderformen der Finanzierung wie Leasing und Factoring in Frage.

Eigenkapitalbeteiligungen als "Brandschutzmauer" zwischen Privat- und Firmenvermögen

Für viele mittelständische Unternehmen ist in der Vergangenheit eine Finanzierung nur unter Abgabe erheblicher privater Sicherheiten der Unternehmen möglich gewesen. Dies hat erhebliche Konsequenzen für die Unternehmensentwicklung, gerade wenn es um Nachfolgethemen, den Unternehmensverkauf oder auch die Aufnahme weiterer Führungskräfte geht. Die Verbesserung der Eigenkapitalquote bietet die Chance, die komplette Refinanzierung des Unternehmens auf neue Füße zu stellen und dabei insbesondere eine Brandschutzmauer zwischen Privatvermögen und Unternehmensvermögen hochzuziehen.

Bedenken von Mittelständlern oft unbegründet

Oft haben Unternehmen Vorurteile gegenüber Eigenkapitalgebern, speziell Private Equity Fonds. Gerade bei Minderheitsbeteiligungen sind diese Bedenken jedoch unbegründet. So kommt es beispielsweise zu keinem Verlust der Entscheidungskontrolle im Unternehmen, wenn ein Fonds nur zehn Prozent des Unternehmens hält. Exit-Regelungen - also Regelungen über den Ausstieg des Investors - und eine Standard-Laufzeit zwischen fünf und acht Jahren begrenzen die Beteiligung zeitlich. Am Ende muss der Unternehmer dem Kapitalgeber seinen Anteil wieder ausbezahlen, teilweise auch jährliche Überschusszahlungen oder Zwischenzahlungen leisten. Angesichts des in der Zwischenzeit mit Hilfe des Eigenkapitals erwirtschafteten Gewinns stellt dies jedoch gerade bei Wachstumsunternehmen meist ein geringeres Problem dar.
Oft befürchten mittelständische Unternehmer bei höheren Beteiligungen mit mehr Mitspracherechten des Kapitalgebers auch eine nur kurzfristig orientierte Unternehmenssteuerung. Beteiligungsgesellschaften erwarten zwar tatsächlich Wertsteigerungen des Unternehmens, realisieren diese aber im Gegenzug auch durch die Bereitstellung von Experten, Know How, breitem Netzwerk und einer Professionalisierung der Unternehmensführung. Letztlich entscheiden immer die vertraglichen Regelungen über die Rechte des Investors. Besonders die Einflussnahme des Investors sowie dessen Ausstieg sollten sauber geregelt sein und mögliche Konfliktfälle einbeziehen.

Unternehmer oft nicht ausreichend beraten

Unternehmer sollten auf die vertragliche Ausgestaltung bei der Aufnahme eines Investors besonderen Wert legen und sich von einem M&A-Anwalt und Corporate Finance Berater umfassend beraten lassen. Jan Pörschmann, Geschäftsführer und M&A Experte bei Proventis, stellt fest: "Unternehmen sparen hier an der falschen Stelle, wenn sie sich einen Investor mit ins Boot holen. Und das, obwohl genau bei der Verhandlung der Verträge und Konditionen so enorm viel Spielraum besteht." Vertrauen spielt dabei nach der langjährigen Erfahrung von Pörschmann eine große Rolle. Gerade die oft länger dauernde Suche nach einem geeigneten Investor setze eine gute Zusammenarbeit zwischen Unternehmer und Berater voraus. Familienunternehmer seien aus Angst um ihr Lebenswerk oft sehr vorsichtig bei der Einbeziehung fremder Parteien in ihre unternehmerischen Pläne. Aber gerade aufgrund mangelnden Wissens und ungenutzter Spielräume werden oft unüberschaubare Risiken eingegangen.

Kurzprofil Proventis GmbH
Proventis ist eine unabhängige Corporate Finance und M&A Beratung für den gehobenen Mittelstand. 2001 in München gegründet, bietet Proventis seinen Kunden mit zehn Mitarbeitern ein umfangreiches Produktportfolio an: Individuelle Finanzierungslösungen in den Bereichen Private Equity, Mezzanine- sowie Fremdkapital-Finanzierungen. Maßgeschneiderte Beratungsleistungen in den Bereichen M&A-Services im Mittelstand ergänzen den nachhaltigen Beratungsansatz der Proventis. Gemeinsam mit den Partnerbüros der Hartmann Zillmer Corporate Finance GmbH Hamburg und der Proventis Partners AG Zürich hat Proventis über 100 Transaktionen erfolgreich begleitet.
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