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Verkehrssicherheit durch alkoholfreies Bier nicht gefährdet
Datum: Dienstag, dem 11. Juni 2013
Thema: Hamburg Infos


(ddp direct) Hamburg/Rheinfelden (nr). In die seit einigen Tagen öffentlich geführte Diskussion um die Wirkung des Alkoholgehaltes in alkoholfreiem Bier hat jetzt das Universitätsklinikum Freiburg Klarheit gebracht. Danach können Verkehrsteilnehmer bei Genuss von alkoholfreiem Bier davon ausgehen, dass sie die vom Gesetzgeber als Grenze für die Fahrtüchtigkeit festgesetzten Werte nicht erreichen.

Auf einem in der vergangenen Woche (6. Juni) von der Landessektion Südbaden des Bundes gegen Alkohol und Drogen im Strassenverkehr (B.A.D.S.) durchgeführten Fortbildungsseminar für Richter und Staatsanwälte im badischen Rheinfelden verwies die Toxikologin am Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Freiburg, Dr. Merja A. Neukamm, auf aktuelle Untersuchungen. So enthalte zwar alkoholfreies Bier Spuren von Alkohol, diese seien aber so gering, dass unter normalen Gegebenheiten eine Gefährdung im Straßenverkehr ausgeschlossen werden könne. "Wer beispielsweise in einem Zeitraum von einer Stunde anderthalb Liter alkoholfreies Bier (0,42 Vol. %) zu sich nimmt, hat bis zu 4,9 Gramm Alkohol konsumiert, diese sind aber nach 75 Minuten weitgehend abgebaut", sagte Neukamm. Zum Vergleich: Wer anderthalb Liter alkoholhaltiges Bier trinkt, hat ca. 60 Gramm Alkohol zu sich genommen.

Im Rahmen einer Untersuchung des Instituts hatten 67 Probanden je 1,5 Liter alkoholfreies Bier getrunken. Ihnen wurde in regelmäßigen Zeitabständen Blut abgenommen und mit empfindlichen Methoden auf Blutalkohol untersucht.

?Die höchste in dieser Studie gemessene Blutalkoholkonzentration hat lediglich 0,0056 Promille betragen, führerscheinrechtliche Konsequenzen sind also nicht zu erwarten?, sagte die Toxikologin. Dies gelte auch für Fahranfänger, für die die Null-Promille-Grenze gilt.

http://www.uniklinik-freiburg.de/rechtsmedizin/live/Formulare/Ethylglucuronid.pdf

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(ddp direct) Hamburg/Rheinfelden (nr). In die seit einigen Tagen öffentlich geführte Diskussion um die Wirkung des Alkoholgehaltes in alkoholfreiem Bier hat jetzt das Universitätsklinikum Freiburg Klarheit gebracht. Danach können Verkehrsteilnehmer bei Genuss von alkoholfreiem Bier davon ausgehen, dass sie die vom Gesetzgeber als Grenze für die Fahrtüchtigkeit festgesetzten Werte nicht erreichen.

Auf einem in der vergangenen Woche (6. Juni) von der Landessektion Südbaden des Bundes gegen Alkohol und Drogen im Strassenverkehr (B.A.D.S.) durchgeführten Fortbildungsseminar für Richter und Staatsanwälte im badischen Rheinfelden verwies die Toxikologin am Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Freiburg, Dr. Merja A. Neukamm, auf aktuelle Untersuchungen. So enthalte zwar alkoholfreies Bier Spuren von Alkohol, diese seien aber so gering, dass unter normalen Gegebenheiten eine Gefährdung im Straßenverkehr ausgeschlossen werden könne. "Wer beispielsweise in einem Zeitraum von einer Stunde anderthalb Liter alkoholfreies Bier (0,42 Vol. %) zu sich nimmt, hat bis zu 4,9 Gramm Alkohol konsumiert, diese sind aber nach 75 Minuten weitgehend abgebaut", sagte Neukamm. Zum Vergleich: Wer anderthalb Liter alkoholhaltiges Bier trinkt, hat ca. 60 Gramm Alkohol zu sich genommen.

Im Rahmen einer Untersuchung des Instituts hatten 67 Probanden je 1,5 Liter alkoholfreies Bier getrunken. Ihnen wurde in regelmäßigen Zeitabständen Blut abgenommen und mit empfindlichen Methoden auf Blutalkohol untersucht.

?Die höchste in dieser Studie gemessene Blutalkoholkonzentration hat lediglich 0,0056 Promille betragen, führerscheinrechtliche Konsequenzen sind also nicht zu erwarten?, sagte die Toxikologin. Dies gelte auch für Fahranfänger, für die die Null-Promille-Grenze gilt.

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