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G8-Streit in Hamburg: Rabe verweigert Herausgabe der Vergleichsaufgaben - Täuschungsversuch?
Datum: Samstag, dem 19. Januar 2013
Thema: Hamburg News


OpenPr.de: Hamburg, Januar 2013 - Wenige Wochen nach dem Inkrafttreten des Hamburger Transparenzgesetzes hat Schulsenator Rabe die Herausgabe der Vergleichsaufgaben der Lernstandserhebungen LAU 13 aus dem Jahr 2005 und KESS 12 aus dem Jahr 2011 trotz Vorliegens einer Schriftlichen Kleinen Anfrage verweigert

Noch im November hatte Rabe öffentlich behauptet, aus dem Vergleich dieser Untersuchungen lasse sich ableiten, dass Abiturienten im verkürzten Gymnasium (G8) angeblich teilweise bessere Leistungen erzielen würden.

Der Abgeordnete und Rechtsanwalt Dr. Walter Scheuerl wirft Rabe einen Täuschungsversuch vor und hat Beschwerde bei der Präsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft eingelegt.

"Die zeitgleich mit den Lernstandserhebungen durchgeführten objektiven Vergleichsaufgaben z. B. im Fach Englisch mit dem TOEFL-Test und in Mathematik haben bei den Abiturienten im verkürzten G8-Gymnasium im KESS 12-Jahrgang trotz einer verstärkten Belegung dieser Fächer in der Profiloberstufe zu schlechteren Ergebnissen im Vergleich zu den G9-Abiturienten im LAU 13-Jahrgang im Jahr 2005 geführt" erläutert der (parteilose) Abgeordnete der CDU-Fraktion Dr. Walter Scheuerl die bisher bekannt gewordenen Teilergebnisse der Vergleichsuntersuchungen.

"Senator Rabe verhält sich wie ein beim Spicken ertappter Schüler, der sich weigert, seinen Spickzettel vorzuzeigen. Die Weigerung von Senator Rabe, die Vergleichsaufgaben aus den Jahren 2005 und 2011 im Rahmen meiner Schriftlichen Kleinen Anfrage nach Artikel 25 der Hamburgischen Verfassung vorzulegen, stellt aber auch eine Missachtung des Parlaments dar und verletzt das im Oktober in Kraft getretene Hamburger Transparenzgesetz" kommentiert Dr. Scheuerl das Verhalten des Schulsenators.

Am Dienstag hat Scheuerl formell Beschwerde bei der Präsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft, Carola Veit (SPD), eingelegt.

Dr. Walter Scheuerl
Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft (MdHB)
Poststraße 9 - Alte Post
20354 Hamburg
Telefon: +49 (0)172 43 53 741
Website: www.walterscheuerl.de

Dr. Walter Scheuerl ist Rechtsanwalt in Hamburg und (parteilos) Mitglied der CDU-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft.

Als Initiator und Sprecher der Volksinitiative „Wir wollen lernen!“ hat Dr. Scheuerl maßgeblich dazu beigetragen, dass die Hamburger mit dem Volksentscheid vom 18. Juli 2010 die Pläne der damaligen bundesweit ersten Schwarz-Grün-Koalition auf Landesebene zur Einführung sechsjähriger Grundschulen verhindern konnten.

Die Beteiligung beim Volksentscheid vom 18. Juli 2010 war höher als bei der letzten Europawahl. Die Vorlage von "Wir wollen lernen!" erhielt mehr Stimmen als z. B. die SPD in der Bürgerschaftswahl 2008.

Drs. 20/6199: Schriftliche Kleine Anfrage v. 3.12.2012 mit Senatsantwort: LAU 13 und KESS 12 – täuscht der Senat über den Inhalt von Studien?
www.buergerschaft-hh.de/Parldok/tcl/PDDocView.tcl?mode=show&dokid=38954&page=0

Beschwerde an die Bürgerschaftspräsidentin v. 15.1.2013 (zu KESS 12)
www.walterscheuerl.de/resources/Beschwerde_SKA_Drs_20_619...

Beschwerde an die Bürgerschaftspräsidentin v. 15.1.2013 (zu LAU 13)
www.walterscheuerl.de/resources/Beschwerde_II_SKA_Drs_20_...

Gutachten und Studien, soweit sie von Behörden in Auftrag gegeben wurden, sind gemäß § 3 Absatz 1 Nr. 8 HmbTG zu veröffentlichen:

Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) vom 19.6.2012 (in Kraft getreten am 6.10.2012)
www.luewu.de/gvbl/2012/29.pdf

Zitiert aus: http://www.openpr.de/news/691541/G8-Streit-in-Hamburg-Rabe-verweigert-Herausgabe-der-Vergleichsaufgaben-Taeuschungsversuch.html

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OpenPr.de: Hamburg, Januar 2013 - Wenige Wochen nach dem Inkrafttreten des Hamburger Transparenzgesetzes hat Schulsenator Rabe die Herausgabe der Vergleichsaufgaben der Lernstandserhebungen LAU 13 aus dem Jahr 2005 und KESS 12 aus dem Jahr 2011 trotz Vorliegens einer Schriftlichen Kleinen Anfrage verweigert

Noch im November hatte Rabe öffentlich behauptet, aus dem Vergleich dieser Untersuchungen lasse sich ableiten, dass Abiturienten im verkürzten Gymnasium (G8) angeblich teilweise bessere Leistungen erzielen würden.

Der Abgeordnete und Rechtsanwalt Dr. Walter Scheuerl wirft Rabe einen Täuschungsversuch vor und hat Beschwerde bei der Präsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft eingelegt.

"Die zeitgleich mit den Lernstandserhebungen durchgeführten objektiven Vergleichsaufgaben z. B. im Fach Englisch mit dem TOEFL-Test und in Mathematik haben bei den Abiturienten im verkürzten G8-Gymnasium im KESS 12-Jahrgang trotz einer verstärkten Belegung dieser Fächer in der Profiloberstufe zu schlechteren Ergebnissen im Vergleich zu den G9-Abiturienten im LAU 13-Jahrgang im Jahr 2005 geführt" erläutert der (parteilose) Abgeordnete der CDU-Fraktion Dr. Walter Scheuerl die bisher bekannt gewordenen Teilergebnisse der Vergleichsuntersuchungen.

"Senator Rabe verhält sich wie ein beim Spicken ertappter Schüler, der sich weigert, seinen Spickzettel vorzuzeigen. Die Weigerung von Senator Rabe, die Vergleichsaufgaben aus den Jahren 2005 und 2011 im Rahmen meiner Schriftlichen Kleinen Anfrage nach Artikel 25 der Hamburgischen Verfassung vorzulegen, stellt aber auch eine Missachtung des Parlaments dar und verletzt das im Oktober in Kraft getretene Hamburger Transparenzgesetz" kommentiert Dr. Scheuerl das Verhalten des Schulsenators.

Am Dienstag hat Scheuerl formell Beschwerde bei der Präsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft, Carola Veit (SPD), eingelegt.

Dr. Walter Scheuerl
Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft (MdHB)
Poststraße 9 - Alte Post
20354 Hamburg
Telefon: +49 (0)172 43 53 741
Website: www.walterscheuerl.de

Dr. Walter Scheuerl ist Rechtsanwalt in Hamburg und (parteilos) Mitglied der CDU-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft.

Als Initiator und Sprecher der Volksinitiative „Wir wollen lernen!“ hat Dr. Scheuerl maßgeblich dazu beigetragen, dass die Hamburger mit dem Volksentscheid vom 18. Juli 2010 die Pläne der damaligen bundesweit ersten Schwarz-Grün-Koalition auf Landesebene zur Einführung sechsjähriger Grundschulen verhindern konnten.

Die Beteiligung beim Volksentscheid vom 18. Juli 2010 war höher als bei der letzten Europawahl. Die Vorlage von "Wir wollen lernen!" erhielt mehr Stimmen als z. B. die SPD in der Bürgerschaftswahl 2008.

Drs. 20/6199: Schriftliche Kleine Anfrage v. 3.12.2012 mit Senatsantwort: LAU 13 und KESS 12 – täuscht der Senat über den Inhalt von Studien?
www.buergerschaft-hh.de/Parldok/tcl/PDDocView.tcl?mode=show&dokid=38954&page=0

Beschwerde an die Bürgerschaftspräsidentin v. 15.1.2013 (zu KESS 12)
www.walterscheuerl.de/resources/Beschwerde_SKA_Drs_20_619...

Beschwerde an die Bürgerschaftspräsidentin v. 15.1.2013 (zu LAU 13)
www.walterscheuerl.de/resources/Beschwerde_II_SKA_Drs_20_...

Gutachten und Studien, soweit sie von Behörden in Auftrag gegeben wurden, sind gemäß § 3 Absatz 1 Nr. 8 HmbTG zu veröffentlichen:

Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) vom 19.6.2012 (in Kraft getreten am 6.10.2012)
www.luewu.de/gvbl/2012/29.pdf

Zitiert aus: http://www.openpr.de/news/691541/G8-Streit-in-Hamburg-Rabe-verweigert-Herausgabe-der-Vergleichsaufgaben-Taeuschungsversuch.html

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