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Missbrauch der Volksgesetzgebung darf nicht zur Bedrohung direkter Demokratie werden!
Datum: Donnerstag, dem 03. Januar 2013
Thema: Hamburg News


OpenPr.de: Hamburg, 2. Januar 2013 – Der zunehmende Missbrauch der Volksgesetzgebung durch interessenpolitische Organisationen wie Umweltverbände, kleine Parteien und Gewerkschaften kann zu einer Bedrohung der direkten Demokratie führen, warnt der Rechtsanwalt und parteilose Abgeordnete in der CDU-Fraktion der Hamburgischen Bürgerschaft Dr. Walter Scheuerl.

Volksgesetzgebungsverfahren werden immer häufiger von interessenpolitischen Organisationen wie Umweltverbänden, kleine Parteien und Gewerkschaften betrieben und letztlich dafür missbraucht, fehlende parlamentarische Mehrheiten zu umgehen.

Ein aktuelles Beispiel für einen solchen Missbrauch liefert der Bremer Verein ROBIN WOOD e.V., der sich im Hamburger Volksgesetzgebungsverfahren "Unser Hamburg - unser Netz" engagiert, mit dem ein Rückkauf der Hamburger Energienetze für geschätzte 2 Milliarden Euro durch die Hamburger Steuerzahler in einem Volksentscheid im September 2013 erzwungen werden soll.

"Echte Volksgesetzgebung, bei der sich freie und politisch ungebundene Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der direkten Demokratie für ein politisches Ziel engagieren können, wie das bei der Volksinitiative "Wir wollen lernen!" der Fall war, ist ein konstitutives Element unserer demokratischen Gesellschaft" so Scheuerl.

„Artikel 20 des Grundgesetzes sieht ausdrücklich vor, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht und ‚vom Volke in Wahlen und Abstimmungen … ausgeübt‘ wird“ so Scheuerl weiter.

"Es besteht jedoch die Gefahr, dass die Parlamente missbräuchliche Volksgesetzgebungsverfahren, die von interessenpolitischen Organisationen wie Umweltverbänden, kleinen Parteien und Gewerkschaften zur Umgehung fehlender parlamentarischer Mehrheiten eingeleitet werden, früher oder später als Vorwand für eine allgemeine Erschwerung der Volksgesetzgebung beispielsweise durch die Einführung hoher Beteiligungsquoten und schwieriger Zulassungsverfahren anführen werden" so Scheuerl weiter.

„Als Demokraten müssen wir darauf achten, dass die direkte Demokratie mit dem wichtigen politischen Instrument der Volksgesetzgebung nicht durch partei- oder verbandspolitischen Missbrauch in ihrem Ansehen ausgehöhlt und gefährdet wird“ warnt Scheuerl.

Dr. Walter Scheuerl
Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft (MdHB)
Poststraße 9 - Alte Post
20354 Hamburg
Telefon: +49 (0)172 43 53 741
Website: www.walterscheuerl.de
openPR.de/t684968

Dr. Walter Scheuerl ist Rechtsanwalt in Hamburg und (parteilos) Mitglied der CDU-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft.

Als Initiator und Sprecher der Volksinitiative „Wir wollen lernen!“ hat Dr. Scheuerl maßgeblich dazu beigetragen, dass die Hamburger mit dem Volksentscheid vom 18. Juli 2010 die Pläne der damaligen bundesweit ersten Schwarz-Grün-Koalition auf Landesebene zur Einführung sechsjähriger Grundschulen verhindern konnten.

Bürgermeister Ole von Beust (CDU) kündigte wenige Minuten vor Beginn der Auszählung des Volksentscheids am Abend des 18. Juli 2010 seinen Rücktritt an.

Die Beteiligung beim Volksentscheid vom 18. Juli 2010 war höher als bei der letzten Europawahl. Die Vorlage von "Wir wollen lernen!" erhielt mehr Stimmen als z. B. die SPD in der Bürgerschaftswahl 2008.

Zitiert aus: http://www.openpr.de/news/688964/Missbrauch-der-Volksgesetzgebung-darf-nicht-zur-Bedrohung-direkter-Demokratie-werden.html

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OpenPr.de: Hamburg, 2. Januar 2013 – Der zunehmende Missbrauch der Volksgesetzgebung durch interessenpolitische Organisationen wie Umweltverbände, kleine Parteien und Gewerkschaften kann zu einer Bedrohung der direkten Demokratie führen, warnt der Rechtsanwalt und parteilose Abgeordnete in der CDU-Fraktion der Hamburgischen Bürgerschaft Dr. Walter Scheuerl.

Volksgesetzgebungsverfahren werden immer häufiger von interessenpolitischen Organisationen wie Umweltverbänden, kleine Parteien und Gewerkschaften betrieben und letztlich dafür missbraucht, fehlende parlamentarische Mehrheiten zu umgehen.

Ein aktuelles Beispiel für einen solchen Missbrauch liefert der Bremer Verein ROBIN WOOD e.V., der sich im Hamburger Volksgesetzgebungsverfahren "Unser Hamburg - unser Netz" engagiert, mit dem ein Rückkauf der Hamburger Energienetze für geschätzte 2 Milliarden Euro durch die Hamburger Steuerzahler in einem Volksentscheid im September 2013 erzwungen werden soll.

"Echte Volksgesetzgebung, bei der sich freie und politisch ungebundene Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der direkten Demokratie für ein politisches Ziel engagieren können, wie das bei der Volksinitiative "Wir wollen lernen!" der Fall war, ist ein konstitutives Element unserer demokratischen Gesellschaft" so Scheuerl.

„Artikel 20 des Grundgesetzes sieht ausdrücklich vor, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht und ‚vom Volke in Wahlen und Abstimmungen … ausgeübt‘ wird“ so Scheuerl weiter.

"Es besteht jedoch die Gefahr, dass die Parlamente missbräuchliche Volksgesetzgebungsverfahren, die von interessenpolitischen Organisationen wie Umweltverbänden, kleinen Parteien und Gewerkschaften zur Umgehung fehlender parlamentarischer Mehrheiten eingeleitet werden, früher oder später als Vorwand für eine allgemeine Erschwerung der Volksgesetzgebung beispielsweise durch die Einführung hoher Beteiligungsquoten und schwieriger Zulassungsverfahren anführen werden" so Scheuerl weiter.

„Als Demokraten müssen wir darauf achten, dass die direkte Demokratie mit dem wichtigen politischen Instrument der Volksgesetzgebung nicht durch partei- oder verbandspolitischen Missbrauch in ihrem Ansehen ausgehöhlt und gefährdet wird“ warnt Scheuerl.

Dr. Walter Scheuerl
Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft (MdHB)
Poststraße 9 - Alte Post
20354 Hamburg
Telefon: +49 (0)172 43 53 741
Website: www.walterscheuerl.de
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Dr. Walter Scheuerl ist Rechtsanwalt in Hamburg und (parteilos) Mitglied der CDU-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft.

Als Initiator und Sprecher der Volksinitiative „Wir wollen lernen!“ hat Dr. Scheuerl maßgeblich dazu beigetragen, dass die Hamburger mit dem Volksentscheid vom 18. Juli 2010 die Pläne der damaligen bundesweit ersten Schwarz-Grün-Koalition auf Landesebene zur Einführung sechsjähriger Grundschulen verhindern konnten.

Bürgermeister Ole von Beust (CDU) kündigte wenige Minuten vor Beginn der Auszählung des Volksentscheids am Abend des 18. Juli 2010 seinen Rücktritt an.

Die Beteiligung beim Volksentscheid vom 18. Juli 2010 war höher als bei der letzten Europawahl. Die Vorlage von "Wir wollen lernen!" erhielt mehr Stimmen als z. B. die SPD in der Bürgerschaftswahl 2008.

Zitiert aus: http://www.openpr.de/news/688964/Missbrauch-der-Volksgesetzgebung-darf-nicht-zur-Bedrohung-direkter-Demokratie-werden.html

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