Hamburg News ! Hamburg News & Infos Hamburg Forum ! Hamburg Forum Hamburg Kleinanzeigen ! Hamburg Kleinanzeigen Hamburg Videos ! Hamburg Videos Hamburg Fotos ! Hamburg Fotos Hamburg WEB-Links ! Hamburg Web-Links Hamburg Lexikon ! Hamburg Lexikon Hamburg Kalender ! Hamburg Kalender
Hamburg News & Hamburg Infos & Hamburg Tipps

 Hamburg-News.Net: News, Infos & Tipps zu Hamburg

Seiten-Suche:  
 
 Hamburg-News.Net <- Startseite     Anmelden  oder   Einloggen    
Interessante News
Infos & Tipps @
Hamburg-News.Net:
7 Qualitäten, die einen Leader zu der Nummer 1 machen!
Die Rolle von Casinos in der Unterhaltung - vom Mittelalter bis in unsere Zeit ...
HR Business
4. Jobmesse Hamburg am 14.09.2016
Foto: Vesakh in den Hamburger Wallanlagen
Öffentliches Vesakh-Fest der Hamburger Buddhisten: Ganz Hamburg feiert Buddhas ...
Stadtvilla als Doppelhauskann am Wochenende in 22559 Hamburg besichtigt werden. Foto: Roth-Massivhaus
Stadtvilla für 2 Parteien öffnet für Interessierte | Hausbesich ...
Hamburg News NET - Infos News & Tipps @ Hamburg ! Who's Online
Zur Zeit sind 85 Gäste und 0 Mitglied(er) online.
Sie sind ein anonymer Besucher. Sie können sich hier anmelden und dann viele kostenlose Features dieser Seite nutzen!

Hamburg News NET - Infos News & Tipps @ Hamburg ! Online - Werbung

Hamburg News NET - Infos News & Tipps @ Hamburg ! Haupt - Menü
Hamburg-News.Net Services
· Hamburg-News.Net News
· Hamburg-News.Net Links
· Hamburg-News.Net Forum
· Hamburg-News.Net Galerie
· Hamburg-News.Net Lexikon
· Hamburg-News.Net Kalender
· Hamburg-News.Net Seiten Suche
· Hamburg-News.Net Kleinanzeigen
· Hamburg-News.Net Online Games

Redaktionelles
· Alle Hamburg-News.Net News
· Hamburg-News.Net Rubriken
· Top 5 bei Hamburg-News.Net
· Weitere Web Infos & Tipps

Mein Account
· Log-In @ Hamburg News
· Mein Account
· Mein Tagebuch
· Log-Out @ Hamburg News
· Account löschen

Interaktiv
· Hamburg-News.Net Link senden
· Hamburg-News.Net Event senden
· Hamburg-News.Net Bild senden
· Hamburg-News.Net Testbericht senden
· Hamburg-News.Net Kleinanzeige senden
· Hamburg-News.Net News posten
· Feedback geben
· Kontakt-Formular
· Seite weiterempfehlen

Community
· Hamburg-News.Net Mitglieder
· Hamburg-News.Net Gästebuch

Information
· Hamburg-News.Net FAQ/ Hilfe
· Hamburg-News.Net Impressum
· Hamburg-News.Net AGB & Datenschutz

Marketing:
· Hamburg-News.Net Statistiken
· Werbung auf Hamburg-News.Net

Accounts
· Twitter
· google+

Hamburg News NET - Infos News & Tipps @ Hamburg ! Kostenlose Online Games
Pacman
Pacman
Tetris
Tetris
Asteroids
Asteroids
Space Invaders
Space Invaders
Frogger
Frogger

Pinguine / PenguinPush / Penguin Push
Pinguine
Birdie
Birdie
TrapShoot
TrapShoot

Hamburg News NET - Infos News & Tipps @ Hamburg ! Terminkalender
April 2024
1 2 3 4 5 6 7
8 9 10 11 12 13 14
15 16 17 18 19 20 21
22 23 24 25 26 27 28
29 30  

Messen
Veranstaltung
Konzerte
Treffen
Sonstige
Ausstellungen
Geburtstage
Veröffentlichungen
Festivals

Hamburg News NET - Infos News & Tipps @ Hamburg ! Seiten - Infos
Hamburg-News.net - Mitglieder!  Mitglieder:3.935
Hamburg-News.net -  News!  News:25.118
Hamburg-News.net -  Links!  Web-Links:17
Hamburg-News.net -  Kalender!  Events:0
Hamburg-News.net -  Lexikon!  Lexikon:1
Hamburg-News.net - Forumposts!  Forumposts:467
Hamburg-News.net -  Galerie!  Hamburg Fotos:4.826
Hamburg-News.net -  Kleinanzeigen!  Kleinanzeigen:123
Hamburg-News.net -  Gästebuch!  Gästebuch-Einträge:4

Hamburg News NET - Infos News & Tipps @ Hamburg ! Deutsche-Politik-News.de aktuell
·Michael Neumann (SPD), ehemaliger Hamburger Innensenator, verlor seinen Doktortitel: »VroniPlag« hatte Dutzende Plagiate festgestellt!

Hamburg News NET - Infos News & Tipps @ Hamburg ! Hamburg Web - Links
·Suchmaschinenoptimierung/SEO Hamburg
·News & Infos zu Parteien in Hamburg

Hamburg News NET - Infos News & Tipps @ Hamburg ! Partner-Artikel zu Hamburg
Diese Artikelübersicht steht nur auf der Startseite zur Verfügung!

Hamburg News NET - Infos News & Tipps @ Hamburg ! Online Web - Tipps
Gratisland.de Pheromone

Hamburg-News.Net - News, Infos & Tipps rund um Hamburg!

Hamburg News! VDFA (Verband Deutscher Ferienhausagenturen e.V.) sieht die Interessen seiner Mitglieder nicht ausreichend dargestellt

Veröffentlicht am Freitag, dem 23. September 2016 von Hamburg-News.Net

Hamburg Infos
PR-Gateway: Pressemitteilung 01/2016

VDFA (Verband Deutscher Ferienhausagenturen e.V.) sieht die Interessen seiner Mitglieder nicht ausreichend dargestellt
Aktuelle Stellungnahme des VDFA an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vom 22.09.

Pressemitteilung 01/2016



VDFA (Verband Deutscher Ferienhausagenturen e.V.) sieht die Interessen seiner Mitglieder nicht ausreichend dargestellt

Aktuelle Stellungnahme des VDFA an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vom 22.09.2016 zum Umsetzungsgesetz der EU-Richtlinie über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen



Der Verband Deutscher Ferienhausagenturen eV. (VDFA) besteht aus überwiegend mittelständischen und familiengeführten Ferienhausvermittlern, welche vorwiegend Ferienhausaufenthalte in Europa anbieten. Heute hat die geschäftsführende Präsidentin des Verbandes, Monika Kowalewski, gemeinsam mit Rechtsanwältin Dr. Stefanie Bergmann eine Stellungnahme an das Ministerium verschickt. Es würde das Präsidium des VDFA sehr freuen, wenn die Möglichkeit bestünde, dass auch die Forderungen seiner Mitglieder bei den Anhörungen des Bundesministeriums Gehör finden, da man den Eindruck habe, dass die Interessen der VDFA-Mitglieder als Ferienhausvermittler von den größeren Verbänden nicht ausreichend dargestellt wurden und auch etwa der VUSR eher die Interessen der allgemein tätigen Reisebüros repräsentiert, die reine Pauschalreisen vermitteln. Der VDFA versteht dabei, dass die Belange von KMU Berücksichtigung finden sollen.



Stellungnahme des VDFA Verband Deutscher Ferienhausagenturen e. V.

zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zum Umsetzungsgesetz der EU-Richtlinie über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen ? RL (EU) Nr. 2015/2302 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 25.11.2015 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen.



Der VDFA nimmt im Folgenden zum Referentenentwurf Stellung, wobei der Schwerpunkt der Stellungnahme auf den Regelungen betreffend die Vermittler wie Ferienhausagenturen liegt:



1. Widerrufsrecht (§ 312 BGB RefE)

Der VDFA versteht, dass das BMJV am bisherigen Grundsatz, dass es kein Widerrufsrecht für Reise- oder Reisevermittlungsverträge gibt, festhält. Der VDFA begrüßt es, dass die klassische Online-Buchung und jede gewöhnliche, telefonische Buchung bei Nichtvorliegen der Kriterien des § 312 Abs. 5 BGB RefE (kostenpflichtige Telefonhotline) weiterhin nicht widerrufbar sein wird. Da jede Buchung bei den vermittelnden Agenturen bereits hohen Aufwand und Kosten auslöst, ist die Beibehaltung der Nichtwiderrufbarkeit von Reise- und Reisevermittlungsverträgen aus der Sicht von Agenturen als KMU positiv zu bewerten.



2. Anwendungsbereich des künftigen Gesetzes und Problematik für Reisevermittler (§ 651a BGB RefE)



Nach dem Verständnis des VDFA liegt nach dem neuen Gesetz eine Pauschalreise vor, wenn eine Gesamtheit von mindestens zwei verschiedenen Reiseleistungen für den Zweck derselben Reise gegeben ist (§ 651a BGB RefE). Eine Pauschalreise liegt auch vor, wenn die von dem Vertrag umfassten Reiseleistungen auf Wunsch des Reisenden oder entsprechend seiner Auswahl zusammengestellt wurden oder der Reiseveranstalter dem Reisenden das Recht einräumt, die Auswahl der Reiseleistungen aus seinem Angebot nach Vertragsschluss zu treffen. Hier stellt sich nun das Problem, dass der Reisevermittler ? wie eine Ferienhausagentur ? bei individueller Beratung und Zusammenstellung dann, wenn der Kunde sich gleich zur Zahlung aller gewählter Bausteine verpflichtet, zum Reiseveranstalter werden kann. Es erscheint lebensfremd, dass die Agentur zunächst die Unterkunft vermittelt und abrechnet und sodann getrennt die nächste Leistung, z. B. einen Flug oder ein Mietauto in gleicher Weise gesondert vermittelt, nur um keine Pauschalreise zu verkaufen.



Der VDFA kritisiert daher an der Regelung des neuen § 651a BGB RefE, dass auch der Reisevermittler dann, wenn er für den Kunden eine Reise auf individuellen Wunsch zusammenstellt, nicht nur in den Anwendungsbereich der für Vermittler vorgesehenen Vorschriften zu den verbundenen Reiseleistungen gerät, sondern auch Gefahr läuft, selbst zum Pauschalreiseveranstalter mit allen Konsequenzen zu werden. Dieser Umstand ist für die Ferienhausagenturen nicht tragbar, zumal er dazu führen wird, dass sich die Agenturen sodann auch zu höheren Kosten wie ein Reiseveranstalter werden versichern müssen (z. B. Abschluss von entsprechenden Haftpflichtversicherungen und Insolvenzversicherungen, auch dann, wenn kein Inkasso vorgenommen wird!).

Gleichzeitig müssen vom Veranstalter andere Informationspflichten erfüllt werden als lediglich diejenigen für die Vermittler geltenden, was zu einer großen Rechtsunsicherheit bei der Wahl der richtigen Informationsblätter, die durch die Richtlinie und das Gesetz neu eingeführt werden, führen wird. Bei jeder Buchung muss sich die Agentur dann konkret fragen: bin ich jetzt Vermittler oder Veranstalter? Eine solche Rechtslage ist nicht tragbar und das Ministerium wird aufgefordert, hier Klarheit und Vorhersehbarkeit zu schaffen, zumal bei Nichterfüllung oder Schlechterfüllung der neuen Informationspflichten den Agenturen Sanktionen drohen.



3. Vermittlung verbundener Reiseleistungen und Problematik der Einbeziehung von einzelnen Reiseleistungen (§ 651u BGB RefE)



Wird die Reise über verbundene Online-Buchungsverfahren erworben, bei welchen Namen, Zahlungsdaten und die E-Mail-Adresse des Reisenden an den anderen Unternehmer übermittelt werden, liegt eine Pauschalreise vor, wenn der weitere Vertrag spätestens 24 Stunden nach der Bestätigung des Vertragsschlusses über die erste Reiseleistung geschlossen wird. Daneben gibt es verbundene Reiseleistungen, die keine Pauschalreise darstellen, sondern vorsehen, dass für den Zweck derselben Reise mindestens zwei verschiedene Reiseleistungen über eine vom Reisenden besuchte Vertriebsstelle (z. B. Reisebüro) vermittelt werden. Solche verbundene Reiseleistungen liegen auch vor, wenn weitere Unternehmen gezielt eingeschaltet werden, indem mindestens eine weitere Reiseleistung eines anderen Unternehmers erworben wird und der weitere Vertrag spätestens 24 Stunden nach der Bestätigung des Vertragsschlusses über die erste Reiseleistung geschlossen wird. Für die Vermittlung verbundener Reiseleistungen nach dem geplanten § 651x BGB RefE gelten nur bestimmte Informationspflichten, vor allem aber muss der Vermittler verbundener Reiseleistungen die Insolvenzschutzpflicht erfüllen, wenn er Zahlungen der Reisenden entgegennimmt. Nimmt der Vermittler kein Inkasso vor, so muss er nach dem Verständnis des VDFA keine Insolvenzversicherung vorweisen. Als äußerst problematisch sieht der VDFA ? wie andere Verbände bereits zum Ausdruck gebracht haben ? in diesem Zusammenhang die geplante Regelung des § 651u BGB RefE, der vorsieht, dass das Pauschalreiserecht auch auf einzelne Reiseleistungen angewendet werden soll. Dies soll dann geschehen, wenn mit dieser Reiseleistung und den vertraglichen Vereinbarungen ?der Rahmen und die Grundzüge der Reise vorgegeben? sind.



Diese Erweiterung des Anwendungsbereiches des Pauschalreiserechtes ist nach der EU-Richtlinie nicht zwingend und trägt wohl nur einem einzigen Urteil des BGH vom 20.05.2014 Rechnung (BGH NJW 2014, 2955), demzufolge das Reiserecht auch dann analog anzuwenden ist, wenn der Vertrag nur die Buchung einer Unterkunft zum Inhalt hat und wenn aus Sicht des Reisekunden diese Leistung mit gleichen oder ähnlichen Organisationspflichten wie bei einer Reise erbracht werden soll. Für einen Reiseveranstalter mag das vertretbar sein, da er ohnehin über alle notwendigen Versicherungen verfügt. Für eine Ferienhausagentur bedeutet dies aber, dass sie nun auch bei der Vermittlung einer einzelnen Leistung, bei der sie den Kunden eigentlich nur bei der Auswahl berät, in die Veranstalterhaftung gelangen kann. Denn gerade bei einem Ferienhausaufenthalt ist der Rahmen der Reise und des Aufenthaltes genau vorgegeben, wie die Begründung des Referentenentwurfes auf Seite 98 erklärt.



Der VDFA plädiert daher dafür, zur Vermeidung der zu erwartenden Vernichtung von Arbeitsplätzen durch höhere Kosten der Ferienhausagenturen den § 651u BGB RefE nicht in das Gesetz aufzunehmen. Zumal die Richtlinie ihn auch nicht vorschreibt.



Möglicherweise lassen sich hier wenigstens noch textliche Klarstellungen für die Reisevermittler einfügen, um diese vor der Veranstalterhaftung zu schützen. Der Richtlinie zufolge ist eine Differenzierung zwischen der Rolle des Veranstalters und des Vermittlers eindeutig vorgesehen.



4. Keine Erweiterung des Anwendungsbereiches der Richtlinie auf Ferienhausaufenthalte als Pauschalreisen



Der VDFA erlaubt sich, darauf hinzuweisen, dass bisher weder der deutsche Gesetzgeber noch die EU den Anwendungsbereich zwingend auf Ferienhausverträge als Pauschalreisen erweitert hat.

Vielmehr hat die EU-Richtlinie in Vorbemerkung (21) bestimmt:

?Die Mitgliedstaaten sollen im Einklang mit dem Unionsrecht weiterhin befugt sein, diese Richtlinie auf Bereiche anzuwenden, die nicht in deren Anwendungsbereich fallen. (?) Beispielsweise können die Mitgliedstaaten entsprechende Bestimmungen über eigenständige Verträge über einzelne Reiseleistungen (wie etwa die Vermietung von Ferienwohnungen) (?) beibehalten oder einführen.?



Die EU-Richtlinie enthält mithin hier eine so genannte Öffnungsklausel, die als Kann-Vorschrift erlaubt, den Anwendungsbereich der Richtlinie zu erweitern, z. B. auf Ferienhausaufenthalte, die aber genauso gut den Mitgliedsstaaten gewährt, diese nicht einzubeziehen.



Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass nach Kenntnis der Ferienhausagenturen der Ferienhausmietvertrag in anderen Ländern der EU nicht als Pauschalreisevertrag angesehen wird. Kein Ferienhauseigentümer in Spanien, Italien oder Griechenland wird über die für einen Veranstalter notwendigen Kenntnisse oder die erforderlichen Versicherungen verfügen, ganz zu schweigen, über einen Sicherungsschein.



In dieser Hinsicht sind deutsche gewerbliche Ferienhauseigentümer ? und zu einem solchen wird auch der privat ein Haus besitzende Anbieter bei der Vermittlung im Internet schnell ? gegenüber den übrigen Ferienhausbesitzern in Europa schlechter gestellt. Der deutsche Ferienhauseigentümer ist ein Reiseveranstalter durch analoge Anwendung des Reiserechtes. Der italienische, spanische oder griechische Anbieter ist kein Veranstalter und kann auf demselben Markt unter ganz anderen Bedingungen seine Leistungen anbieten. Natürlich müsste er eigentlich das deutsche Reiserecht ? dann auch künftig ? einhalten, aber bereits bisher bieten mindestens 90 % der ausländischen Ferienhauseigentümer ihre Ferienobjekte ohne Sicherungsschein an.

Werden nun die Ferienhausverträge weiterhin nach deutschem Recht zu den Pauschalreisen gezählt, so findet eine nicht akzeptable Inländerdiskriminierung innerhalb der EU zu Lasten der deutschen Ferienhausanbieter statt.

Für die Ferienhausagenturen bedeutet diese rechtliche Schieflage, dass sie weitgehend ausländische Anbieter vermitteln müssen, die entweder die deutschen Vorschriften gar nicht kennen oder die diese ohnehin nicht erfüllen können. Bei Ferienhausanbietern, die ihren Sitz nicht in der EU oder dem EWR haben, haften sie gem. § 651w BGB RefE sogar für die sich aus den §§ 651i bis 651t BGB RefE ergebenden Pflichten des Reiseveranstalters. Dies ist eine eindeutige Schlechterstellung der deutschen Ferienhausagenturen gegenüber denjenigen, die im Ausland tätig werden.



Die Ferienhausverträge sollten daher aus den genannten Gründen nicht mehr als Pauschalreiseverträge gelten, jedenfalls dann nicht, wenn private Eigentümer oder ausländische Agenturen, die private Eigentümer vertreten, diese Verträge über Ferienhausagenturen und -portale in Deutschland anbieten.



Verfasserin: Rechtsanwältin und Fachanwältin Dr. Stefanie Bergmann, Hamburg, für den VDFA





Über den VDFA:

Der VDFA (Verband Deutscher Ferienhausagenturen e. V.) vertritt die Interessen von inhabergeführten und in Deutschland ansässigen Ferienhausagenturen. Die Mitgliedsagenturen bieten Ferienobjekte in unterschiedlichen Destinationen Europas an. Der 1997 gegründete Verband ist Deutschlands ältester Branchenverband hat sich zur Einhaltung hoher Qualitätsrichtlinien verpflichtet. Alle Mitgliedsagenturen sind rechtlich geprüft und verpflichten sich zu einer regelmäßigen Kontrolle der Ferienobjekte vor Ort. Somit ist für die Verbraucher eine objektive und ehrliche Darstellung der Feriendomizile und ein Höchstmaß an Buchungssicherheit gegeben. Weitere Infos unter: www.vdfa.de - VDFA Ferienhausverband: mit den Spezialisten sicher in den Urlaub!



Ansprechpartner bei Rückfragen: Verband Deutscher Ferienhausagenturen ( VDFA e.V.), Geschäftsführende Präsidentin Monika Kowalewski, Tel.: +49 (0) 6257 / 9993170, E-Mail: info@vdfa.de
Der VDFA ist Deutschlands ältester Branchenverband inhabergeführter Ferienhausagenturen. Der 1997 gegründete Verband besteht auf die Einhaltung hoher Qualitätsrichtlinien und hilft bei deren Umsetzung. Alle Mitgliedsagenturen sind rechtlich geprüft und verpflichten sich zu einer regelmäßgen Konrolle der Ferienobjekte vor Ort.
So profitieren Verbraucher von einer objektiven und ehrlichen Darstellung der Feriendomizile und einem Hochstmaß an Buchungssicherheit - damit der wohlverdiente Urlauib gelingt.
Verband Deutscher Ferienhausagenturen eV. (VDFA)
- -
Fasanenweg 2a
64342 Seeheim-Jugenheim
info@vdfa.de
06257-9993170
-

(Tipp: News & Infos zu einer Ferienwohnung in Borne (bei Bad Belzig / Fläming/ Brandenburg) gibt es hier.)

Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Pressemitteilung 01/2016

VDFA (Verband Deutscher Ferienhausagenturen e.V.) sieht die Interessen seiner Mitglieder nicht ausreichend dargestellt
Aktuelle Stellungnahme des VDFA an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vom 22.09.

Pressemitteilung 01/2016



VDFA (Verband Deutscher Ferienhausagenturen e.V.) sieht die Interessen seiner Mitglieder nicht ausreichend dargestellt

Aktuelle Stellungnahme des VDFA an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vom 22.09.2016 zum Umsetzungsgesetz der EU-Richtlinie über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen



Der Verband Deutscher Ferienhausagenturen eV. (VDFA) besteht aus überwiegend mittelständischen und familiengeführten Ferienhausvermittlern, welche vorwiegend Ferienhausaufenthalte in Europa anbieten. Heute hat die geschäftsführende Präsidentin des Verbandes, Monika Kowalewski, gemeinsam mit Rechtsanwältin Dr. Stefanie Bergmann eine Stellungnahme an das Ministerium verschickt. Es würde das Präsidium des VDFA sehr freuen, wenn die Möglichkeit bestünde, dass auch die Forderungen seiner Mitglieder bei den Anhörungen des Bundesministeriums Gehör finden, da man den Eindruck habe, dass die Interessen der VDFA-Mitglieder als Ferienhausvermittler von den größeren Verbänden nicht ausreichend dargestellt wurden und auch etwa der VUSR eher die Interessen der allgemein tätigen Reisebüros repräsentiert, die reine Pauschalreisen vermitteln. Der VDFA versteht dabei, dass die Belange von KMU Berücksichtigung finden sollen.



Stellungnahme des VDFA Verband Deutscher Ferienhausagenturen e. V.

zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zum Umsetzungsgesetz der EU-Richtlinie über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen ? RL (EU) Nr. 2015/2302 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 25.11.2015 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen.



Der VDFA nimmt im Folgenden zum Referentenentwurf Stellung, wobei der Schwerpunkt der Stellungnahme auf den Regelungen betreffend die Vermittler wie Ferienhausagenturen liegt:



1. Widerrufsrecht (§ 312 BGB RefE)

Der VDFA versteht, dass das BMJV am bisherigen Grundsatz, dass es kein Widerrufsrecht für Reise- oder Reisevermittlungsverträge gibt, festhält. Der VDFA begrüßt es, dass die klassische Online-Buchung und jede gewöhnliche, telefonische Buchung bei Nichtvorliegen der Kriterien des § 312 Abs. 5 BGB RefE (kostenpflichtige Telefonhotline) weiterhin nicht widerrufbar sein wird. Da jede Buchung bei den vermittelnden Agenturen bereits hohen Aufwand und Kosten auslöst, ist die Beibehaltung der Nichtwiderrufbarkeit von Reise- und Reisevermittlungsverträgen aus der Sicht von Agenturen als KMU positiv zu bewerten.



2. Anwendungsbereich des künftigen Gesetzes und Problematik für Reisevermittler (§ 651a BGB RefE)



Nach dem Verständnis des VDFA liegt nach dem neuen Gesetz eine Pauschalreise vor, wenn eine Gesamtheit von mindestens zwei verschiedenen Reiseleistungen für den Zweck derselben Reise gegeben ist (§ 651a BGB RefE). Eine Pauschalreise liegt auch vor, wenn die von dem Vertrag umfassten Reiseleistungen auf Wunsch des Reisenden oder entsprechend seiner Auswahl zusammengestellt wurden oder der Reiseveranstalter dem Reisenden das Recht einräumt, die Auswahl der Reiseleistungen aus seinem Angebot nach Vertragsschluss zu treffen. Hier stellt sich nun das Problem, dass der Reisevermittler ? wie eine Ferienhausagentur ? bei individueller Beratung und Zusammenstellung dann, wenn der Kunde sich gleich zur Zahlung aller gewählter Bausteine verpflichtet, zum Reiseveranstalter werden kann. Es erscheint lebensfremd, dass die Agentur zunächst die Unterkunft vermittelt und abrechnet und sodann getrennt die nächste Leistung, z. B. einen Flug oder ein Mietauto in gleicher Weise gesondert vermittelt, nur um keine Pauschalreise zu verkaufen.



Der VDFA kritisiert daher an der Regelung des neuen § 651a BGB RefE, dass auch der Reisevermittler dann, wenn er für den Kunden eine Reise auf individuellen Wunsch zusammenstellt, nicht nur in den Anwendungsbereich der für Vermittler vorgesehenen Vorschriften zu den verbundenen Reiseleistungen gerät, sondern auch Gefahr läuft, selbst zum Pauschalreiseveranstalter mit allen Konsequenzen zu werden. Dieser Umstand ist für die Ferienhausagenturen nicht tragbar, zumal er dazu führen wird, dass sich die Agenturen sodann auch zu höheren Kosten wie ein Reiseveranstalter werden versichern müssen (z. B. Abschluss von entsprechenden Haftpflichtversicherungen und Insolvenzversicherungen, auch dann, wenn kein Inkasso vorgenommen wird!).

Gleichzeitig müssen vom Veranstalter andere Informationspflichten erfüllt werden als lediglich diejenigen für die Vermittler geltenden, was zu einer großen Rechtsunsicherheit bei der Wahl der richtigen Informationsblätter, die durch die Richtlinie und das Gesetz neu eingeführt werden, führen wird. Bei jeder Buchung muss sich die Agentur dann konkret fragen: bin ich jetzt Vermittler oder Veranstalter? Eine solche Rechtslage ist nicht tragbar und das Ministerium wird aufgefordert, hier Klarheit und Vorhersehbarkeit zu schaffen, zumal bei Nichterfüllung oder Schlechterfüllung der neuen Informationspflichten den Agenturen Sanktionen drohen.



3. Vermittlung verbundener Reiseleistungen und Problematik der Einbeziehung von einzelnen Reiseleistungen (§ 651u BGB RefE)



Wird die Reise über verbundene Online-Buchungsverfahren erworben, bei welchen Namen, Zahlungsdaten und die E-Mail-Adresse des Reisenden an den anderen Unternehmer übermittelt werden, liegt eine Pauschalreise vor, wenn der weitere Vertrag spätestens 24 Stunden nach der Bestätigung des Vertragsschlusses über die erste Reiseleistung geschlossen wird. Daneben gibt es verbundene Reiseleistungen, die keine Pauschalreise darstellen, sondern vorsehen, dass für den Zweck derselben Reise mindestens zwei verschiedene Reiseleistungen über eine vom Reisenden besuchte Vertriebsstelle (z. B. Reisebüro) vermittelt werden. Solche verbundene Reiseleistungen liegen auch vor, wenn weitere Unternehmen gezielt eingeschaltet werden, indem mindestens eine weitere Reiseleistung eines anderen Unternehmers erworben wird und der weitere Vertrag spätestens 24 Stunden nach der Bestätigung des Vertragsschlusses über die erste Reiseleistung geschlossen wird. Für die Vermittlung verbundener Reiseleistungen nach dem geplanten § 651x BGB RefE gelten nur bestimmte Informationspflichten, vor allem aber muss der Vermittler verbundener Reiseleistungen die Insolvenzschutzpflicht erfüllen, wenn er Zahlungen der Reisenden entgegennimmt. Nimmt der Vermittler kein Inkasso vor, so muss er nach dem Verständnis des VDFA keine Insolvenzversicherung vorweisen. Als äußerst problematisch sieht der VDFA ? wie andere Verbände bereits zum Ausdruck gebracht haben ? in diesem Zusammenhang die geplante Regelung des § 651u BGB RefE, der vorsieht, dass das Pauschalreiserecht auch auf einzelne Reiseleistungen angewendet werden soll. Dies soll dann geschehen, wenn mit dieser Reiseleistung und den vertraglichen Vereinbarungen ?der Rahmen und die Grundzüge der Reise vorgegeben? sind.



Diese Erweiterung des Anwendungsbereiches des Pauschalreiserechtes ist nach der EU-Richtlinie nicht zwingend und trägt wohl nur einem einzigen Urteil des BGH vom 20.05.2014 Rechnung (BGH NJW 2014, 2955), demzufolge das Reiserecht auch dann analog anzuwenden ist, wenn der Vertrag nur die Buchung einer Unterkunft zum Inhalt hat und wenn aus Sicht des Reisekunden diese Leistung mit gleichen oder ähnlichen Organisationspflichten wie bei einer Reise erbracht werden soll. Für einen Reiseveranstalter mag das vertretbar sein, da er ohnehin über alle notwendigen Versicherungen verfügt. Für eine Ferienhausagentur bedeutet dies aber, dass sie nun auch bei der Vermittlung einer einzelnen Leistung, bei der sie den Kunden eigentlich nur bei der Auswahl berät, in die Veranstalterhaftung gelangen kann. Denn gerade bei einem Ferienhausaufenthalt ist der Rahmen der Reise und des Aufenthaltes genau vorgegeben, wie die Begründung des Referentenentwurfes auf Seite 98 erklärt.



Der VDFA plädiert daher dafür, zur Vermeidung der zu erwartenden Vernichtung von Arbeitsplätzen durch höhere Kosten der Ferienhausagenturen den § 651u BGB RefE nicht in das Gesetz aufzunehmen. Zumal die Richtlinie ihn auch nicht vorschreibt.



Möglicherweise lassen sich hier wenigstens noch textliche Klarstellungen für die Reisevermittler einfügen, um diese vor der Veranstalterhaftung zu schützen. Der Richtlinie zufolge ist eine Differenzierung zwischen der Rolle des Veranstalters und des Vermittlers eindeutig vorgesehen.



4. Keine Erweiterung des Anwendungsbereiches der Richtlinie auf Ferienhausaufenthalte als Pauschalreisen



Der VDFA erlaubt sich, darauf hinzuweisen, dass bisher weder der deutsche Gesetzgeber noch die EU den Anwendungsbereich zwingend auf Ferienhausverträge als Pauschalreisen erweitert hat.

Vielmehr hat die EU-Richtlinie in Vorbemerkung (21) bestimmt:

?Die Mitgliedstaaten sollen im Einklang mit dem Unionsrecht weiterhin befugt sein, diese Richtlinie auf Bereiche anzuwenden, die nicht in deren Anwendungsbereich fallen. (?) Beispielsweise können die Mitgliedstaaten entsprechende Bestimmungen über eigenständige Verträge über einzelne Reiseleistungen (wie etwa die Vermietung von Ferienwohnungen) (?) beibehalten oder einführen.?



Die EU-Richtlinie enthält mithin hier eine so genannte Öffnungsklausel, die als Kann-Vorschrift erlaubt, den Anwendungsbereich der Richtlinie zu erweitern, z. B. auf Ferienhausaufenthalte, die aber genauso gut den Mitgliedsstaaten gewährt, diese nicht einzubeziehen.



Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass nach Kenntnis der Ferienhausagenturen der Ferienhausmietvertrag in anderen Ländern der EU nicht als Pauschalreisevertrag angesehen wird. Kein Ferienhauseigentümer in Spanien, Italien oder Griechenland wird über die für einen Veranstalter notwendigen Kenntnisse oder die erforderlichen Versicherungen verfügen, ganz zu schweigen, über einen Sicherungsschein.



In dieser Hinsicht sind deutsche gewerbliche Ferienhauseigentümer ? und zu einem solchen wird auch der privat ein Haus besitzende Anbieter bei der Vermittlung im Internet schnell ? gegenüber den übrigen Ferienhausbesitzern in Europa schlechter gestellt. Der deutsche Ferienhauseigentümer ist ein Reiseveranstalter durch analoge Anwendung des Reiserechtes. Der italienische, spanische oder griechische Anbieter ist kein Veranstalter und kann auf demselben Markt unter ganz anderen Bedingungen seine Leistungen anbieten. Natürlich müsste er eigentlich das deutsche Reiserecht ? dann auch künftig ? einhalten, aber bereits bisher bieten mindestens 90 % der ausländischen Ferienhauseigentümer ihre Ferienobjekte ohne Sicherungsschein an.

Werden nun die Ferienhausverträge weiterhin nach deutschem Recht zu den Pauschalreisen gezählt, so findet eine nicht akzeptable Inländerdiskriminierung innerhalb der EU zu Lasten der deutschen Ferienhausanbieter statt.

Für die Ferienhausagenturen bedeutet diese rechtliche Schieflage, dass sie weitgehend ausländische Anbieter vermitteln müssen, die entweder die deutschen Vorschriften gar nicht kennen oder die diese ohnehin nicht erfüllen können. Bei Ferienhausanbietern, die ihren Sitz nicht in der EU oder dem EWR haben, haften sie gem. § 651w BGB RefE sogar für die sich aus den §§ 651i bis 651t BGB RefE ergebenden Pflichten des Reiseveranstalters. Dies ist eine eindeutige Schlechterstellung der deutschen Ferienhausagenturen gegenüber denjenigen, die im Ausland tätig werden.



Die Ferienhausverträge sollten daher aus den genannten Gründen nicht mehr als Pauschalreiseverträge gelten, jedenfalls dann nicht, wenn private Eigentümer oder ausländische Agenturen, die private Eigentümer vertreten, diese Verträge über Ferienhausagenturen und -portale in Deutschland anbieten.



Verfasserin: Rechtsanwältin und Fachanwältin Dr. Stefanie Bergmann, Hamburg, für den VDFA





Über den VDFA:

Der VDFA (Verband Deutscher Ferienhausagenturen e. V.) vertritt die Interessen von inhabergeführten und in Deutschland ansässigen Ferienhausagenturen. Die Mitgliedsagenturen bieten Ferienobjekte in unterschiedlichen Destinationen Europas an. Der 1997 gegründete Verband ist Deutschlands ältester Branchenverband hat sich zur Einhaltung hoher Qualitätsrichtlinien verpflichtet. Alle Mitgliedsagenturen sind rechtlich geprüft und verpflichten sich zu einer regelmäßigen Kontrolle der Ferienobjekte vor Ort. Somit ist für die Verbraucher eine objektive und ehrliche Darstellung der Feriendomizile und ein Höchstmaß an Buchungssicherheit gegeben. Weitere Infos unter: www.vdfa.de - VDFA Ferienhausverband: mit den Spezialisten sicher in den Urlaub!



Ansprechpartner bei Rückfragen: Verband Deutscher Ferienhausagenturen ( VDFA e.V.), Geschäftsführende Präsidentin Monika Kowalewski, Tel.: +49 (0) 6257 / 9993170, E-Mail: info@vdfa.de
Der VDFA ist Deutschlands ältester Branchenverband inhabergeführter Ferienhausagenturen. Der 1997 gegründete Verband besteht auf die Einhaltung hoher Qualitätsrichtlinien und hilft bei deren Umsetzung. Alle Mitgliedsagenturen sind rechtlich geprüft und verpflichten sich zu einer regelmäßgen Konrolle der Ferienobjekte vor Ort.
So profitieren Verbraucher von einer objektiven und ehrlichen Darstellung der Feriendomizile und einem Hochstmaß an Buchungssicherheit - damit der wohlverdiente Urlauib gelingt.
Verband Deutscher Ferienhausagenturen eV. (VDFA)
- -
Fasanenweg 2a
64342 Seeheim-Jugenheim
info@vdfa.de
06257-9993170
-

(Tipp: News & Infos zu einer Ferienwohnung in Borne (bei Bad Belzig / Fläming/ Brandenburg) gibt es hier.)

Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!

Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht Hamburg-News.net als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (PR-Gateway) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: Hamburg-News.net distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen!

"VDFA (Verband Deutscher Ferienhausagenturen e.V.) sieht die Interessen seiner Mitglieder nicht ausreichend dargestellt" | Anmelden oder Einloggen | 0 Kommentare
Grenze
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst anmelden


Diese Web-Videos bei Hamburg-News.net könnten Sie auch interessieren:

Elbvertiefung in Hamburg: Startschuss trotz Klagen

Elbvertiefung in Hamburg: Startschuss trotz Klagen
Hamburger Hafengeburtstag 2019 vom 10. bis zum 12. ...

Hamburger Hafengeburtstag 2019 vom 10. bis zum 12.  ...
Demo in Hamburg: »Miethaie zu Fischbrötchen«

Demo in Hamburg: »Miethaie zu Fischbrötchen«

Alle Web-Video-Links bei Hamburg-News.net: Hamburg-News.net Web-Video-Verzeichnis


Diese Fotos bei Hamburg-News.net könnten Sie auch interessieren:

Hamburg-Ausstellung-Andreas-Slominski-201 ...

Hamburg-Parkfriedhof-Ohlsdorf-150406-onli ...

Grossdemonstration-Hamburg-Grenzenlose-So ...


Alle Fotos in der Foto-Galerie von Hamburg-News.net: Hamburg-News.net Foto - Galerie


Diese Testberichte bei Hamburg-News.net könnten Sie auch interessieren:

 Rotwein Femar Roma Rosso DOC Der Femar Roma Rosso DOC (0,75L) von Femar Vini Sr, IT-Monte Porzio Catone, Roma, ist einer der besten Rotweine, den man zu seinem Preis bekommt - kaum zu toppen! (Weitere Testberichte zu Le ... (Peter, 07.4.2024)

 REEVA Instant-Nudelgericht RIND GESCHMACK Reeva Instant Nudeln mit BBQ-Rindfleischgeschmack (60g): In nur 5 Minuten fertig – mit 300 ml heißem Wasser übergießen, 5 Minuten ziehen lassen und umrühren. Solide kleine Mahlzeit ... (xyz_101, 04.4.2024)

 Saperavi 2018 - Rotwein aus Russland Saperavi ist eine dunkle Rebsorte aus dem Alasani-Tal in der Region Kachetien in Ost-Georgien. Der russische Saperavi 2018 kommt aus Sennoy im Temryuksky District desKrasnodar Kra ... (HildeBL2022, 20.2.2023)

 Japanische Nudelsuppe Ramen von OYAKATA (Sojasoße) Hier in der Variante mit dem Geschmack von Sojasoße und einer Gemüsemischung aus Schnittlauch, Mais, Karotten und Lauch. Mir hat sie nicht zugesagt - ich fand sie geschmacksarm. ( ... (KlausFPM, 20.2.2023)

 Maggi - Magic Asia - Noodle Cup Chikcen Taste with Black Pepper & Chili Maggi - Magic Asia - Noodle Cup Chikcen Taste with Black Pepper & Chili ist ein einfach und schnell zubereiteter Nudel-Snack. Wenn es mal schnell gehen soll, durchaus schmackhaft ... (Harald, 16.3.2022)

 Badesalz AntiStress 1300g - Meersalz mit 100% natürlichem ätherischem Rosmarin- & Wacholderöl Das Meersalz verbessert die Hautbeschaffenheit und hat auf den Körper eine positive Wirkung, es versorgt ihn mit notwendigen Makro-und Mikroelementen. Das Badesalz ist reich ... (Bernd-Berlin-13189, 05.5.2021)

 Lamm-Hüfte tiefgefroren aus Neuseeland (Metro) Lamm-Hüfte tiefgefroren aus Neuseeland von der Metro 4 Stück á 175 g Stücke, ohne Fettdeckel, ohne Knochen, aeinzeln vak.-verpackt ca. 700 g Qualität und Geschmac ... (Petra-38-Berlin, 05.5.2021)

 Greywacke Sauvignon Blanc Marlborough NZL trocken 0,75l Ein trockener Weißwein mit kräftiger gelber Farbe aus Neuseeland, würziger Geschmack mit Fruchtaromen. Er passt sehr gut zu Gerichten mit Meeresfrüchten und zu asiatischen G ... (Heinz-integerBLN, 02.5.2021)

 Doña María Mole Gewürzpaste Diese Paste ist das Topping für ihre Enchiladas. Und wenn sie sich beim Essen fragen, ist da etwa Schokolade drin, richtig, auch die kann man zum Würzen nehmen. B ... (Frederik de Kulm, 24.4.2021)

 Gin Bleu Royal von der Blue Pearl Distillery Es gibt so Tage die einen so richtig runter ziehen. An solchen Tagen sollte man sich ein edles Tröpfchen gönnen. Ich hatte mir neulich einen Gin Bleu Royal von de ... (Raimund Falk, 24.4.2021)

Diese News bei Hamburg-News.net könnten Sie auch interessieren:

 Ferienhausurlaub in den Zeiten des Coronavirus (PR-Gateway, 12.03.2020)
VDFA Agenturen sprechen vom umsichtigen Umgang der Kunden mit dem Thema Coronavirus.

Seit der Ausbreitung des Coronavirus in Europa herrscht in der Tourismusindustrie vielerorts eine gedrückte Stimmung. Viele Verbraucher reagieren auf die täglichen Medienberichte stark verunsichert.

Der VDFA (Verband Deutscher Ferienhausagenturen e.V.) hat unter seinen Mitgliedern anfangs der Woche eine umfangreiche Befragung zum Thema Coronavirus und Ferienhausurlaub gestartet. 59,1% der Agent ...

 VDFA (Verband Deutscher Ferienhausagenturen e.V.) sieht die Interessen seiner Mitglieder nicht ausreichend dargestellt (PR-Gateway, 23.09.2016)
Pressemitteilung 01/2016

VDFA (Verband Deutscher Ferienhausagenturen e.V.) sieht die Interessen seiner Mitglieder nicht ausreichend dargestellt
Aktuelle Stellungnahme des VDFA an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vom 22.09.

Pressemitteilung 01/2016



VDFA (Verband Deutscher Ferienhausagenturen e.V.) sieht die Interessen seiner Mitglieder nicht ausreichend dargestellt

Aktuelle Stellungnahme des VDFA an das Bundesministerium der ...

 Bettensteuer in Berlin - Ferienhausverband nimmt Stellung (Freie-PM.de, 29.04.2013)
Sie ist seit längerem im Gespräch, jetzt will Berlin sie einführen - die "City Tax" oder auch Bettensteuer. Der Ferienhausverband sieht es nicht nur negativ, die Verwendung der Einnahmen jedoch kritisch.

Sankt Augustin, 29. April 2013 - 5 Millionen Übernachtungsgäste 2012 in Berlin, doppelt soviel wie vor zehn Jahren. Jetzt möchte die Stadt seine Gäste ihr Reiseziel mitfinanzieren lassen. Ab Juli müssen Touristen - Geschäftsreisende sind ausgenommen - die "City Tax" bezahlen, einen Aufsc ...

 Musikalische Sehnsucht nach Urlaub in Dänemark - Musik von Pat Fritz ab sofort auf DVD (Freie-PM.de, 24.04.2013)
Ahrensburg, 24. April 2013 - Ab sofort ist Dänemark-Feeling auch ins Wohnzimmer zu holen. Extra für dk-ferien hat Pat Fritz letzten Sommer seinen Hit "Life is good" auf dänisch eingespielt. Das Video zum Song ist jetzt auf seiner ersten DVD zu sehen. Die DVD "Pat Fritz - Unplugged / In Concert" ist überall im Handel und bei dk-ferien erhältlich.

Auf der DVD wird das Solokonzert im Marstall zu Ahrensburg vom August 2012 gezeigt. Hautnah und mit den besten Songs aus acht Alben des Sänger ...

 Er rollt: Per Eventbus von Hamburg zum Konzert der Wahl (Freie-PM.de, 26.03.2013)
Von Hamburg aus zum Konzert Ihrer Wahl und danach wieder zurück - ohne Stress und ohne Parkplatzprobleme. Das ist ab sofort mit dem "Eventbus" möglich. Die Fahrten werden organisiert von der Reiseagentur "H6", der Schwesterfirma von dk-ferien in Ahrensburg.

Von Hamburg aus zum Konzert Ihrer Wahl und danach wieder zurück - ohne Stress und ohne Parkplatzprobleme. Das ist ab sofort mit dem "Eventbus" möglich. Die Fahrten werden organisiert von der Reiseagentur "H6", der Schwesterfirma von d ...

Werbung bei Hamburg-News.net:





VDFA (Verband Deutscher Ferienhausagenturen e.V.) sieht die Interessen seiner Mitglieder nicht ausreichend dargestellt

 
Hamburg News NET - Infos News & Tipps @ Hamburg ! Aktuelles Amazon-Schnäppchen

Hamburg News NET - Infos News & Tipps @ Hamburg ! Video Tipp @ Hamburg-News.net

Hamburg News NET - Infos News & Tipps @ Hamburg ! Online Werbung

Hamburg News NET - Infos News & Tipps @ Hamburg ! Verwandte Links
· Mehr aus der Rubrik Hamburg Infos
· Weitere News von Hamburg-News


Der meistgelesene Artikel zu dem Thema Hamburg Infos:
Payment Dienstleister ExperCash auf der eCommerce Conference Frühjahr 2010


Hamburg News NET - Infos News & Tipps @ Hamburg ! Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

schlecht
normal
gut
Sehr gut
Exzellent



Hamburg News NET - Infos News & Tipps @ Hamburg ! Online Werbung

Hamburg News NET - Infos News & Tipps @ Hamburg ! Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden


Firmen- / Produktnamen, Logos, Handelsmarken sind eingetragene Warenzeichen bzw. Eigentum ihrer Besitzer und werden ohne Gewährleistung einer freien Verwendung benutzt. Artikel und alle sonstigen Beiträge, Fotos und Images sowie Kommentare etc. sind Eigentum der jeweiligen Autoren, der Rest © 2009 - 2024!

Wir betonen ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und/oder auf die Inhalte verlinkter Seiten haben und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinken Seiten und machen uns deren Inhalte auch nicht zu Eigen. Für die Inhalte oder die Richtigkeit von verlinkten Seiten übernehmen wir keinerlei Haftung. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner, Buttons, Beiträge oder alle sonstigen Verlinkungen führen.

Sie können die Schlagzeilen unserer neuesten Artikel durch Nutzung der Datei backend.php direkt auf Ihre Homepage übernehmen, diese werden automatisch aktualisiert.

Hamburg News & Hamburg Infos & Hamburg Tipps - Aktuelles aus der Hansestadt / Impressum - AGB (inklusive Datenschutzhinweise) - Werbung

VDFA (Verband Deutscher Ferienhausagenturen e.V.) sieht die Interessen seiner Mitglieder nicht ausreichend dargestellt