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Hamburg News! Fiskus täuscht Öffentlichkeit und Justizministerium - Steuerprivileg vernichtet Sanierungschancen im Insolvenzrecht

Veröffentlicht am Montag, dem 20. September 2010 von Hamburg-News.Net

Hamburg Infos
Hamburg-News.NET - Hamburg Infos & Hamburg Tipps | Gläubigerschutzvereinigung Deutschland e. V. (GSV)
Freie-PresseMitteilungen.de: Bonn. Die Gläubigerschutzvereinigung Deutschland e. V. (GSV) wirft dem Bundesfinanzministerium vor, das Parlament und die Öffentlichkeit bei der Änderung des Insolvenzrechts im Gesetzesentwurf zum Haushaltsbegleitgesetz bewusst zu täuschen: Die tatsächlichen Gründe für die angestrebte Super-Privilegierung der Finanzverwaltungen liegen nicht in den angeblichen Einnahmen von 50 Millionen Euro, sondern es geht maßgeblich um die Vermeidung von Zahlungen von fast 1,5 Milliarden Euro - zu Lasten vieler Kleingläubiger und dem Verlust der Eröffnungs- und Sanierungsfähigkeit vieler Unternehmen.

"Noch nie in der über 130-jährigen Geschichte des deutschen Insolvenzrechts hat der Staat seine eigene Bereicherung so schamlos über die Interessen der anderen Gläubiger gestellt", so Prof. Dr. Hans Haarmeyer, Vorstandsvorsitzender des GSV (www.gsv.eu). "Zur Durchsetzung dieser Interessen wurden sowohl das Parlament und Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, als auch die Öffentlichkeit über die Folgen der Neuregelung vorsätzlich im Unklaren gelassen und damit ganz bewusst getäuscht!"

Im Rahmen des sogenannten Sparpaketes ist geplant, die Finanzverwaltung von dem für alle anderen Gläubiger geltenden Gleichheitsgrundsatz zu befreien und sich künftig als einziger Gläubiger im Rahmen eines Insolvenzverfahrens gesetzlich begründeten Zahlungen entziehen zu können. Zugleich wird damit ermöglicht, dass Finanzbehörden per Aufrechnung auch unmittelbar in die Insolvenzabwicklung hineingreifen dürfen und so zum Herrn des Verfahrens werden.

Die folgenschwerste Änderung in der Neuregelung des Insolvenzrechts werden die künftig nicht mehr realisierbaren Anfechtungsansprüche gegen die Finanzverwaltung sein. Nach gegenwärtiger Gesetzeslage können unrechtmäßige Vollstreckungsmaßnahmen des Fiskus aus der Zeit, in der das Unternehmen schon zahlungsunfähig war, angefochten werden. Jeder Gläubiger, der auf diese Weise etwas erlangt hat, muss dies dann zurückgeben. Diesen Rückzahlungsansprüchen wird die Finanzverwaltung künftig Steuerforderungen aus der Vergangenheit entgegen halten können. Da jedes insolvente Unternehmen über enorme steuerliche Altlasten verfügt, bedeutet dies eine gravierende Ungleichbehandlung der Gläubiger im Insolvenzverfahren - mit fatalen Folgen für die Eröffnungs- und Sanierungsfähigkeit vieler Unternehmen und die Befriedigung kleiner und mittlerer Unternehmen.

So wurde bereits im Jahr 2008 aus einer Langzeiterhebung die Höhe der unrechtmäßigen Bereicherung der Finanzverwaltung pro eröffnetem Insolvenzverfahren mit durchschnittlich ca. 40.000 Euro beziffert* und dürfte sich aufgrund der verschärften Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs inzwischen noch erhöht haben. Bei 20.000 eröffneten Insolvenzverfahren pro Jahr ist allein dies ein der Finanzverwaltung zuwachsendes Potenzial von ca. 800 Millionen Euro. Damit wäre schon dieser Betrag über 16-mal so hoch wie die vom Finanzministerium angegebenen 50 Millionen - ergänzt durch weitere Einnahmen wie 300 Millionen Euro aus künftig nicht mehr zu erstattenden und nur noch zu verrechnenden Vorsteuererstattungsansprüchen, 100 Millionen Euro aus Gewerbe- und Kfz-Steuern und 250 Millionen Euro aus anderen Steuerarten und zusätzlichen Vollstreckungserlösen. Somit belaufen sich die gesamten Folgewirkungen nicht wie angegeben auf 50 Millionen, sondern auf nahezu 1,5 Milliarden Euro. Dadurch wird in tausenden Verfahren die notwendige Liquidität gerade in der ersten Phase des Verfahrens fehlen, sodass Sanierungschancen nicht einmal mehr geprüft werden können.

"Es handelt sich hier um eine massive Täuschung in der politischen Willensbildung und der öffentlichen Darstellung. Sowohl Parlament als auch Öffentlichkeit wurden über die tatsächlichen Auswirkungen der Neuregelung bewusst im Unklaren gelassen", so Haarmeyer. Das Bundesfinanzministerium würde die Folgewirkungen kennen, da die insolvenzbedingten Auszahlungen seit dem Jahr 2009 durch die Länder erfasst und berechnet würden.

Der GSV fordert das Finanzministerium auf, die tatsächlichen Dimensionen und Folgen der Neuregelung offenzulegen und auf die geplante Änderung zu verzichten. "Ein Staat, der für alle Gläubiger feste Regeln aufstellt und sich selbst dann von diesen Bindungen ausnimmt, missbraucht das Recht und beschädigt das Ansehen der Politik. Wenn diese Regelung Gesetz wird, bedeutet das nicht nur einen massiven weiteren Vertrauensverlust, sondern auch einen massiven Eingriff in die Eigentumsrechte der anderen Gläubiger!" Stattdessen sollten die Finanzverwaltungen angehalten werden, einen aktiven Sanierungsbeitrag für Unternehmen durch eine schnelle Antragstellung zu leisten, statt jahrelang als Sterbebegleiter für Unternehmen zu agieren und damit andere Unternehmen mittelbar zu schädigen.

Der GSV unterstützt nachdrücklich das Bundesjustizministerium wie das Bundeswirtschaftsministerium in dem Bemühen zur Verbesserung der Sanierungskultur in Deutschland, um durch erfolgreiche Unternehmenssanierungen und frühzeitige Antragstellungen Arbeitsplätze und damit Steuer- und Beitragszahler langfristig zu sichern. "Wir möchten, dass die durchaus wünschenswerten Steuermehreinnahmen auf alle Schultern verteilt werden und nicht alleine von den eh schon durch Insolvenz schwer betroffenen Unternehmen getragen werden muss", so Haarmeyer. Zu einer dringenden Neuordnung in diesem Sinne gehöre aber auch, dass endlich die vielfach überbordenden Vergütungen in Insolvenzverfahren auf den Prüfstand kommen. Dazu wird der GSV im Oktober ein neues Gesamtkonzept vorlegen.

* Kirstein in Zeitschrift für das gesamte Insolvenzrecht (ZInsO), 2008, 131, 134
Die Gläubigerschutzvereinigung Deutschland e. V. (GSV) ist eine unabhängige, gemeinnützige Einrichtung und vertritt Gläubiger, insbesondere ungesicherte Gläubiger, im Insolvenzverfahren. Dem 2009 gegründeten Verein steht mit Prof. Dr. Hans Haarmeyer einer der bekanntesten Experten auf dem Fachgebiet des Insolvenzrechts vor.

Die zentrale Aufgabe ist die Vernetzung der ungesicherten Gläubiger, v. a. der Sozialversicherungsträger, des Mittelstandes und KMUs. Ziel des GSV ist eine Reduzierung der betriebs- und volkswirtschaftlichen Schäden durch Insolvenzen in Deutschland. Eine organisierte Vertretung der ungesicherten Gläubigerschaft im Insolvenzverfahren wird dazu einen aktiven Beitrag leisten.
Gläubigerschutzvereinigung Deutschland e. V. (GSV)
Jens Heickmann
Kedenburgstr. 44
22041 Hamburg
040/656972-21

www.gsv.eu

Pressekontakt:
GSV-Pressestelle c/o Laub & Partner GmbH
Jens Heickmann
Kedenburgstr. 44
22041
Hamburg
jens.heickmann@laub-pr.com
040/656972-21
http://laub-pr.com


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Bonn. Die Gläubigerschutzvereinigung Deutschland e. V. (GSV) wirft dem Bundesfinanzministerium vor, das Parlament und die Öffentlichkeit bei der Änderung des Insolvenzrechts im Gesetzesentwurf zum Haushaltsbegleitgesetz bewusst zu täuschen: Die tatsächlichen Gründe für die angestrebte Super-Privilegierung der Finanzverwaltungen liegen nicht in den angeblichen Einnahmen von 50 Millionen Euro, sondern es geht maßgeblich um die Vermeidung von Zahlungen von fast 1,5 Milliarden Euro - zu Lasten vieler Kleingläubiger und dem Verlust der Eröffnungs- und Sanierungsfähigkeit vieler Unternehmen.

"Noch nie in der über 130-jährigen Geschichte des deutschen Insolvenzrechts hat der Staat seine eigene Bereicherung so schamlos über die Interessen der anderen Gläubiger gestellt", so Prof. Dr. Hans Haarmeyer, Vorstandsvorsitzender des GSV (www.gsv.eu). "Zur Durchsetzung dieser Interessen wurden sowohl das Parlament und Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, als auch die Öffentlichkeit über die Folgen der Neuregelung vorsätzlich im Unklaren gelassen und damit ganz bewusst getäuscht!"

Im Rahmen des sogenannten Sparpaketes ist geplant, die Finanzverwaltung von dem für alle anderen Gläubiger geltenden Gleichheitsgrundsatz zu befreien und sich künftig als einziger Gläubiger im Rahmen eines Insolvenzverfahrens gesetzlich begründeten Zahlungen entziehen zu können. Zugleich wird damit ermöglicht, dass Finanzbehörden per Aufrechnung auch unmittelbar in die Insolvenzabwicklung hineingreifen dürfen und so zum Herrn des Verfahrens werden.

Die folgenschwerste Änderung in der Neuregelung des Insolvenzrechts werden die künftig nicht mehr realisierbaren Anfechtungsansprüche gegen die Finanzverwaltung sein. Nach gegenwärtiger Gesetzeslage können unrechtmäßige Vollstreckungsmaßnahmen des Fiskus aus der Zeit, in der das Unternehmen schon zahlungsunfähig war, angefochten werden. Jeder Gläubiger, der auf diese Weise etwas erlangt hat, muss dies dann zurückgeben. Diesen Rückzahlungsansprüchen wird die Finanzverwaltung künftig Steuerforderungen aus der Vergangenheit entgegen halten können. Da jedes insolvente Unternehmen über enorme steuerliche Altlasten verfügt, bedeutet dies eine gravierende Ungleichbehandlung der Gläubiger im Insolvenzverfahren - mit fatalen Folgen für die Eröffnungs- und Sanierungsfähigkeit vieler Unternehmen und die Befriedigung kleiner und mittlerer Unternehmen.

So wurde bereits im Jahr 2008 aus einer Langzeiterhebung die Höhe der unrechtmäßigen Bereicherung der Finanzverwaltung pro eröffnetem Insolvenzverfahren mit durchschnittlich ca. 40.000 Euro beziffert* und dürfte sich aufgrund der verschärften Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs inzwischen noch erhöht haben. Bei 20.000 eröffneten Insolvenzverfahren pro Jahr ist allein dies ein der Finanzverwaltung zuwachsendes Potenzial von ca. 800 Millionen Euro. Damit wäre schon dieser Betrag über 16-mal so hoch wie die vom Finanzministerium angegebenen 50 Millionen - ergänzt durch weitere Einnahmen wie 300 Millionen Euro aus künftig nicht mehr zu erstattenden und nur noch zu verrechnenden Vorsteuererstattungsansprüchen, 100 Millionen Euro aus Gewerbe- und Kfz-Steuern und 250 Millionen Euro aus anderen Steuerarten und zusätzlichen Vollstreckungserlösen. Somit belaufen sich die gesamten Folgewirkungen nicht wie angegeben auf 50 Millionen, sondern auf nahezu 1,5 Milliarden Euro. Dadurch wird in tausenden Verfahren die notwendige Liquidität gerade in der ersten Phase des Verfahrens fehlen, sodass Sanierungschancen nicht einmal mehr geprüft werden können.

"Es handelt sich hier um eine massive Täuschung in der politischen Willensbildung und der öffentlichen Darstellung. Sowohl Parlament als auch Öffentlichkeit wurden über die tatsächlichen Auswirkungen der Neuregelung bewusst im Unklaren gelassen", so Haarmeyer. Das Bundesfinanzministerium würde die Folgewirkungen kennen, da die insolvenzbedingten Auszahlungen seit dem Jahr 2009 durch die Länder erfasst und berechnet würden.

Der GSV fordert das Finanzministerium auf, die tatsächlichen Dimensionen und Folgen der Neuregelung offenzulegen und auf die geplante Änderung zu verzichten. "Ein Staat, der für alle Gläubiger feste Regeln aufstellt und sich selbst dann von diesen Bindungen ausnimmt, missbraucht das Recht und beschädigt das Ansehen der Politik. Wenn diese Regelung Gesetz wird, bedeutet das nicht nur einen massiven weiteren Vertrauensverlust, sondern auch einen massiven Eingriff in die Eigentumsrechte der anderen Gläubiger!" Stattdessen sollten die Finanzverwaltungen angehalten werden, einen aktiven Sanierungsbeitrag für Unternehmen durch eine schnelle Antragstellung zu leisten, statt jahrelang als Sterbebegleiter für Unternehmen zu agieren und damit andere Unternehmen mittelbar zu schädigen.

Der GSV unterstützt nachdrücklich das Bundesjustizministerium wie das Bundeswirtschaftsministerium in dem Bemühen zur Verbesserung der Sanierungskultur in Deutschland, um durch erfolgreiche Unternehmenssanierungen und frühzeitige Antragstellungen Arbeitsplätze und damit Steuer- und Beitragszahler langfristig zu sichern. "Wir möchten, dass die durchaus wünschenswerten Steuermehreinnahmen auf alle Schultern verteilt werden und nicht alleine von den eh schon durch Insolvenz schwer betroffenen Unternehmen getragen werden muss", so Haarmeyer. Zu einer dringenden Neuordnung in diesem Sinne gehöre aber auch, dass endlich die vielfach überbordenden Vergütungen in Insolvenzverfahren auf den Prüfstand kommen. Dazu wird der GSV im Oktober ein neues Gesamtkonzept vorlegen.

* Kirstein in Zeitschrift für das gesamte Insolvenzrecht (ZInsO), 2008, 131, 134
Die Gläubigerschutzvereinigung Deutschland e. V. (GSV) ist eine unabhängige, gemeinnützige Einrichtung und vertritt Gläubiger, insbesondere ungesicherte Gläubiger, im Insolvenzverfahren. Dem 2009 gegründeten Verein steht mit Prof. Dr. Hans Haarmeyer einer der bekanntesten Experten auf dem Fachgebiet des Insolvenzrechts vor.

Die zentrale Aufgabe ist die Vernetzung der ungesicherten Gläubiger, v. a. der Sozialversicherungsträger, des Mittelstandes und KMUs. Ziel des GSV ist eine Reduzierung der betriebs- und volkswirtschaftlichen Schäden durch Insolvenzen in Deutschland. Eine organisierte Vertretung der ungesicherten Gläubigerschaft im Insolvenzverfahren wird dazu einen aktiven Beitrag leisten.
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