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Hamburg News! Offener Brief an alle Abgeordnete der CDU/CSU-Fraktion! ''

Veröffentlicht am Mittwoch, dem 12. November 2014 von Hamburg-News.Net

Hamburg Infos
Freie-PM.de: Bestellerprinzip - Der Irrweg des Heiko Maas!"

Mit Schreiben vom 30.10.2014 hat sich der BVFI - Bundesverband für die Immobilienwirtschaft an alle Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion gewandt und sie gebeten, gegen die Einführung des Bestellerprinzips zu votieren. Die nahezu gleichlautenden Antworten belegen, dass der Kern des Problems gar nicht verstanden wurde.

1.Die Aussage "Wer bestellt bezahlt" ist im Zusammenhang mit der Maklertätigkeit populistisch und in ihrer Auslegung falsch, denn ganz überwiegend ist der Mieter (!) der Besteller der Leistung!
a)Juristische Betrachtungsweise:
I.Unter "Bestellung" wird die Aufforderung eines Kunden/Interessenten an einen Hersteller, Händler oder Dienstleister zur Bereitstellung eines Produktes oder einer Dienstleistung verstanden. Die Bestellung mündet in den meisten Fällen in ein Vertragsverhältnis, durch das sich beide Seiten zur Erfüllung der gegenseitigen Vereinbarungen verpflichten.
II.Exakt in diesem Sinne hat der BGH am 03.05.2012 entschieden. Demnach ist in einer Zeitungs- oder Internetanzeige des Maklers noch kein Angebot auf Abschluss eines Maklervertrags zu sehen, denn bei solchen Inseraten handelt es sich um eine "invitatio ad offerendum", also eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Weist der Makler in einem Zeitungs- oder im Internetinserat eindeutig auf die fällig werdende Maklerprovision hin, so dass der Interessent von einer eigenen Provisionspflicht ausgehen kann, und erhält er auf seine daraufhin erfolgte Anfrage (= Angebot des Interessenten auf Abschluss eines Maklervertrages) Name und Anschrift des Verkäufers (= Annahme des Angebotes durch den Makler), so kommt (erst dann!!) der Maklervertrag zustande (BGH 03.05.2012 - AZ: II ZR 62/1). Ergo:
1.Der Mieter ist unmittelbar der Besteller!
2.Das beabsichtige Bestellerprinzip verstößt gegen höchstrichterliche Rechtsprechung.
3.Eine Einführung des Bestellerprinzips provoziert Verfassungsklagen!
b)Sachliche Betrachtungsweise
Die Rechtsprechung ist mieterfreundlich. Nur selten kann es überhaupt zu wirksamen Kündigungen durch den Vermieter kommen. In nahezu allen Fällen ist daher der Mieter (in diesem Falle der ausziehende) der Auslöser dafür, dass ein neuer Mieter gefunden werden muss. Mittelbar ist also wiederum der Mieter der Verursacher, man könnte sogar sagen, der Besteller!

2.Das Bestellerprinzip hat erhebliche Nachteile für den Mieter!
I.Bisher war der Makler Vermittler zwischen 2 Parteien. Er sorgte für Ausgewogenheit; zuweilen hatte er die Funktion eines Mediators inne. Künftig hat er ein Mandat vom Vermieter. Vermieter und Makler könnten gegen den neuen Mieter wie ein "Bollwerk" auftreten, wodurch der meist unerfahrene Mieter in die Defensive gedrängt werden könnte. Denken Sie nur an die möglichen, einseitigen Auslegungen des Mietvertrages, wie z.B. bei den Renovierungspflichten, den Schönheitsreparaturen, dem Ausschluss der Kündigung bis zu einem Zeitraum von max. 4 Jahren, den Mieterhöhungen in Form der Staffel- oder Indexmiete, der Tierhaltung bis hin zum unterschätzten Übergabeprotokoll.
II.Viele Umzüge des Mieters sind beruflich bedingt. Nicht wenige Arbeitgeber übernehmen die Umzugskosten und damit auch die Maklergebühren. Tun sie es nicht, kann der Mieter diese Kosten steuerlich geltend machen. Kommt das so (falsch) genannte Bestellerprinzip, dann wird die Maklerprovision ohne steuerliche Abzugsmöglichkeit in die Miete inkludiert. Der Mieter zahlt also bis zum letzten Tag seines Auszuges, und bis dahin können Jahre vergehen, die erhöhte Miete, was weitaus mehr an Kosten verursacht, als die Maklerprovision.

3.Mit dem sog. Bestellerprinzip setzt die SPD ihren Parteitagsbeschluss aus dem Jahr 1973 um!
Im Jahr 1973 fasste die SPD, die wahrlich nicht als Hüter unternehmerischer Entfaltungsfreiheit gesehen werden kann, in Hannover den Parteitagsbeschluss "Makler weg!". Der Umsetzung des sog. Bestellerprinzips fallen ca. 10.000 Maklerexistenzen zum Opfer und mindestens nochmals so viele Arbeitsplätze. Mit dem Koalitionspartner FDP hatte sich die Union wirksam dagegen gewandt. Jetzt fällt sie auf die List der SPD herein. Welcher Beruf wird dann als nächstes verboten, weil irgendwo ein sozialdemokratischer Wähler einen Nachteil zu haben scheint? Wo bleibt der Aufschrei der Union?

4.Bundesjustizmister Heiko Maas schaltet selbst einen Wohnungsvermittler ein und lässt den Mieter die Provision bezahlen!
Was sich Bundesjustizminister Heiko Maas erlaubt hat, spottet jeglichen Hohn! Seit Beginn seiner Amtszeit müssen sich Makler als die Verursacher aller möglichen Missstände brandmarken lassen. Jetzt stellt sich heraus, dass der Bundesjustizminister selbst "mit gutem Beispiel vorangegangen ist", einen Wohnungsvermittler bei der Vermietung seines Hauses in Saarlouis eingeschaltet und der Mieter die Maklerprovision bezahlt hat. Besser kann man nicht mehr darlegen, dass hier einer Wasser predigt aber Wein trinkt. Würde sich jetzt noch herausstellen, dass der Bundesjustizminister mit der Miete die Grenze des Möglichen gegangen ist, dann wäre das "MAAS" voll. Ein Rücktritt wäre nicht mehr zu vermeiden.

5.Das sog. Bestellerprinzip löst kein einziges Problem!
I.Mit der Einführung des sog. Bestellerprinzips wird keine einzige Wohnung mehr gebaut, keine einzige Wohnung steht in Hamburg, Köln oder München den Mietern mehr zur Verfügung, keine einzige Warteschlange von Mietinteressenten wird kürzer!
II.Es ist immer wieder von "angespannten "Wohnungsmärkten" die Rede. Diese Situation mag es, zudem selektiv, in München, Hamburg, Berlin oder Köln geben. Aber sie kann doch nicht auf die ganze Republik übertragen werden. Und ich wiederhole mich: Das sog. Bestellerprinzip löst die Anspannung nicht!
III.Im Übrigen handelt es sich um eine ganze normale marktwirtschaftliche Entwicklung. Fragen viele Menschen nach einer Dienstleistung oder einem Produkt, verknappen sie den Markt, was zu einer Preissteigerung führt. Wollen viele Menschen in Hamburg an der Alster oder in München am Stachus wohnen und gibt es diese Wohnungen nicht in der erforderlichen Anzahl, dann steigt die Miete. Ist doch logisch, oder? Das marktwirtschaftliche Prinzip funktioniert eben!
IV.Wenn Sie schon den Mieter in angespannten Wohnungsmärkten schützen wollen, dann müssten Sie auch den Vermieter in den "unangespannten" Wohnungsmärkten schützen. Diese gibt es nämlich zuhauf. In diesen Gegenden sind Wohnungen nur sehr schwer vermietbar. Wer hilft diesen Vermietern und gibt diesen einen Zuschuss? Denn nach aktuellen Untersuchungen erleiden 1/3 der Vermieter Verluste!

Ergo:
Das sog. "Bestellerprinzip" verfehlt allenthalben sein Ziel!

6.Wir verstehen die wohlgemeinte Absicht der Politik und haben zwei Vorschläge!
a)Ausgewogen betrachtet kommen wir zu dem Ergebnis, dass Vermieter und Mieter gleichermaßen Vorteile von der Einschaltung eines Wohnungsvermittlungsmaklers haben. Daher halten auch wir die jetzige (einseitige) Regelung der WoVermG für nicht gerecht. Allerdings, und darauf gilt es hier im Besonderen hinzuweisen, ist nicht der Makler der Verursacher dieses Problems, sondern die Politik. Sie ist auch dafür verantwortlich, dass das seit über 100 Jahren bestehende Gesetz über "Mäkler" (ja, so bezeichnet noch heute das BGB den Makler) nicht novelliert und den Gerichten die Auslegung überlassen wurde.
b)Wir schlagen daher eine Teilung der Maklerprovision vor, wonach der Vermieter und der Mieter jeweils eine Monatsmiete an Provision zu bezahlen haben. Sollte der Makler vom Vermieter eine niedrigere Provision verlangen, so würde sich nach unserem Vorschlag die Provision des Mieters in gleicher Weise reduzieren.

7.Der Koalitionsvertrag beinhaltet auch das Verlangen nach einem Sachkundenachweis!
Bestellerprinzip, Bestellerprinzip, Bestellerprinzip ... Warum gehen die Koalitionäre nicht mindestens so zielstrebig an die Einführung des Sachkundenachweises, für den wir hier mit aller Intensität plädieren?

61% der Deutschen halten Immobilienmakler grundsätzlich für wichtig, doch sie haben Schwierigkeiten, seriöse von unseriösen Maklern zu unterscheiden. Sie wünschen sich deshalb einen verpflichtenden Qualifikationsnachweis. Das ist das Ergebnis einer bevölkerungsrepräsentativen Studie des Internetprotals "www.anlageimmobilien.de".
Fehlt diesem Thema die populistische Aufmerksamkeit?! Für alle möglichen Dienstleistungen müssen Sachkundenachweise erbracht werden, nur für den Maklerberuf bisher nicht. In nahezu allen anderen europäischen Ländern ist der Maklerberuf ein sehr angesehener. Zuweilen darf der Makler sogar als Notar tätig sein, eben weil es dort ohne Sachkundenachweis keinen Zugang zu diesem ehrenwerten Kaufmannsberuf gibt. In Deutschland reichen ein Führungszeugnis ohne Eintrag, einige Hundert Euro für die Gewerbeerlaubnis nach § 34c der GeWO und - Gottvertrauen. Dabei sind Immobilienmakler an der Transaktion wertvollster Güter beteiligt. Das darf nicht länger so sein.

Sehr geehrte Damen und Herren der Union! Ich appelliere an Ihre Vernunft. Versagen Sie diesem "Bestellerprinzip" Ihre Zustimmung und konzipieren Sie eine Lösung, die Vermietern und Mietern gleichermaßen gerecht wird. Gerne stehe ich Ihnen dafür zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Helge Norbert Ziegler
(Vorstand)
Der BVFI ist ein Praxisverband für alle in der Immobilienwirtschaft Tätigen und als solcher beim Deutschen Bundestag als Interessenvertretung akkreditiert.
BVFI - Bundesverband für die Immobilienwirtschaft GmbH
BVFI Helge Ziegler
Hanauer Landstr. 204
60314 Frankfurt
ziegler@bvfi.de
069 - 870039150
http://www.bvfi.de

(Weitere interessante Köln News & Köln Infos gibt es hier.)

Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Bestellerprinzip - Der Irrweg des Heiko Maas!"

Mit Schreiben vom 30.10.2014 hat sich der BVFI - Bundesverband für die Immobilienwirtschaft an alle Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion gewandt und sie gebeten, gegen die Einführung des Bestellerprinzips zu votieren. Die nahezu gleichlautenden Antworten belegen, dass der Kern des Problems gar nicht verstanden wurde.

1.Die Aussage "Wer bestellt bezahlt" ist im Zusammenhang mit der Maklertätigkeit populistisch und in ihrer Auslegung falsch, denn ganz überwiegend ist der Mieter (!) der Besteller der Leistung!
a)Juristische Betrachtungsweise:
I.Unter "Bestellung" wird die Aufforderung eines Kunden/Interessenten an einen Hersteller, Händler oder Dienstleister zur Bereitstellung eines Produktes oder einer Dienstleistung verstanden. Die Bestellung mündet in den meisten Fällen in ein Vertragsverhältnis, durch das sich beide Seiten zur Erfüllung der gegenseitigen Vereinbarungen verpflichten.
II.Exakt in diesem Sinne hat der BGH am 03.05.2012 entschieden. Demnach ist in einer Zeitungs- oder Internetanzeige des Maklers noch kein Angebot auf Abschluss eines Maklervertrags zu sehen, denn bei solchen Inseraten handelt es sich um eine "invitatio ad offerendum", also eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Weist der Makler in einem Zeitungs- oder im Internetinserat eindeutig auf die fällig werdende Maklerprovision hin, so dass der Interessent von einer eigenen Provisionspflicht ausgehen kann, und erhält er auf seine daraufhin erfolgte Anfrage (= Angebot des Interessenten auf Abschluss eines Maklervertrages) Name und Anschrift des Verkäufers (= Annahme des Angebotes durch den Makler), so kommt (erst dann!!) der Maklervertrag zustande (BGH 03.05.2012 - AZ: II ZR 62/1). Ergo:
1.Der Mieter ist unmittelbar der Besteller!
2.Das beabsichtige Bestellerprinzip verstößt gegen höchstrichterliche Rechtsprechung.
3.Eine Einführung des Bestellerprinzips provoziert Verfassungsklagen!
b)Sachliche Betrachtungsweise
Die Rechtsprechung ist mieterfreundlich. Nur selten kann es überhaupt zu wirksamen Kündigungen durch den Vermieter kommen. In nahezu allen Fällen ist daher der Mieter (in diesem Falle der ausziehende) der Auslöser dafür, dass ein neuer Mieter gefunden werden muss. Mittelbar ist also wiederum der Mieter der Verursacher, man könnte sogar sagen, der Besteller!

2.Das Bestellerprinzip hat erhebliche Nachteile für den Mieter!
I.Bisher war der Makler Vermittler zwischen 2 Parteien. Er sorgte für Ausgewogenheit; zuweilen hatte er die Funktion eines Mediators inne. Künftig hat er ein Mandat vom Vermieter. Vermieter und Makler könnten gegen den neuen Mieter wie ein "Bollwerk" auftreten, wodurch der meist unerfahrene Mieter in die Defensive gedrängt werden könnte. Denken Sie nur an die möglichen, einseitigen Auslegungen des Mietvertrages, wie z.B. bei den Renovierungspflichten, den Schönheitsreparaturen, dem Ausschluss der Kündigung bis zu einem Zeitraum von max. 4 Jahren, den Mieterhöhungen in Form der Staffel- oder Indexmiete, der Tierhaltung bis hin zum unterschätzten Übergabeprotokoll.
II.Viele Umzüge des Mieters sind beruflich bedingt. Nicht wenige Arbeitgeber übernehmen die Umzugskosten und damit auch die Maklergebühren. Tun sie es nicht, kann der Mieter diese Kosten steuerlich geltend machen. Kommt das so (falsch) genannte Bestellerprinzip, dann wird die Maklerprovision ohne steuerliche Abzugsmöglichkeit in die Miete inkludiert. Der Mieter zahlt also bis zum letzten Tag seines Auszuges, und bis dahin können Jahre vergehen, die erhöhte Miete, was weitaus mehr an Kosten verursacht, als die Maklerprovision.

3.Mit dem sog. Bestellerprinzip setzt die SPD ihren Parteitagsbeschluss aus dem Jahr 1973 um!
Im Jahr 1973 fasste die SPD, die wahrlich nicht als Hüter unternehmerischer Entfaltungsfreiheit gesehen werden kann, in Hannover den Parteitagsbeschluss "Makler weg!". Der Umsetzung des sog. Bestellerprinzips fallen ca. 10.000 Maklerexistenzen zum Opfer und mindestens nochmals so viele Arbeitsplätze. Mit dem Koalitionspartner FDP hatte sich die Union wirksam dagegen gewandt. Jetzt fällt sie auf die List der SPD herein. Welcher Beruf wird dann als nächstes verboten, weil irgendwo ein sozialdemokratischer Wähler einen Nachteil zu haben scheint? Wo bleibt der Aufschrei der Union?

4.Bundesjustizmister Heiko Maas schaltet selbst einen Wohnungsvermittler ein und lässt den Mieter die Provision bezahlen!
Was sich Bundesjustizminister Heiko Maas erlaubt hat, spottet jeglichen Hohn! Seit Beginn seiner Amtszeit müssen sich Makler als die Verursacher aller möglichen Missstände brandmarken lassen. Jetzt stellt sich heraus, dass der Bundesjustizminister selbst "mit gutem Beispiel vorangegangen ist", einen Wohnungsvermittler bei der Vermietung seines Hauses in Saarlouis eingeschaltet und der Mieter die Maklerprovision bezahlt hat. Besser kann man nicht mehr darlegen, dass hier einer Wasser predigt aber Wein trinkt. Würde sich jetzt noch herausstellen, dass der Bundesjustizminister mit der Miete die Grenze des Möglichen gegangen ist, dann wäre das "MAAS" voll. Ein Rücktritt wäre nicht mehr zu vermeiden.

5.Das sog. Bestellerprinzip löst kein einziges Problem!
I.Mit der Einführung des sog. Bestellerprinzips wird keine einzige Wohnung mehr gebaut, keine einzige Wohnung steht in Hamburg, Köln oder München den Mietern mehr zur Verfügung, keine einzige Warteschlange von Mietinteressenten wird kürzer!
II.Es ist immer wieder von "angespannten "Wohnungsmärkten" die Rede. Diese Situation mag es, zudem selektiv, in München, Hamburg, Berlin oder Köln geben. Aber sie kann doch nicht auf die ganze Republik übertragen werden. Und ich wiederhole mich: Das sog. Bestellerprinzip löst die Anspannung nicht!
III.Im Übrigen handelt es sich um eine ganze normale marktwirtschaftliche Entwicklung. Fragen viele Menschen nach einer Dienstleistung oder einem Produkt, verknappen sie den Markt, was zu einer Preissteigerung führt. Wollen viele Menschen in Hamburg an der Alster oder in München am Stachus wohnen und gibt es diese Wohnungen nicht in der erforderlichen Anzahl, dann steigt die Miete. Ist doch logisch, oder? Das marktwirtschaftliche Prinzip funktioniert eben!
IV.Wenn Sie schon den Mieter in angespannten Wohnungsmärkten schützen wollen, dann müssten Sie auch den Vermieter in den "unangespannten" Wohnungsmärkten schützen. Diese gibt es nämlich zuhauf. In diesen Gegenden sind Wohnungen nur sehr schwer vermietbar. Wer hilft diesen Vermietern und gibt diesen einen Zuschuss? Denn nach aktuellen Untersuchungen erleiden 1/3 der Vermieter Verluste!

Ergo:
Das sog. "Bestellerprinzip" verfehlt allenthalben sein Ziel!

6.Wir verstehen die wohlgemeinte Absicht der Politik und haben zwei Vorschläge!
a)Ausgewogen betrachtet kommen wir zu dem Ergebnis, dass Vermieter und Mieter gleichermaßen Vorteile von der Einschaltung eines Wohnungsvermittlungsmaklers haben. Daher halten auch wir die jetzige (einseitige) Regelung der WoVermG für nicht gerecht. Allerdings, und darauf gilt es hier im Besonderen hinzuweisen, ist nicht der Makler der Verursacher dieses Problems, sondern die Politik. Sie ist auch dafür verantwortlich, dass das seit über 100 Jahren bestehende Gesetz über "Mäkler" (ja, so bezeichnet noch heute das BGB den Makler) nicht novelliert und den Gerichten die Auslegung überlassen wurde.
b)Wir schlagen daher eine Teilung der Maklerprovision vor, wonach der Vermieter und der Mieter jeweils eine Monatsmiete an Provision zu bezahlen haben. Sollte der Makler vom Vermieter eine niedrigere Provision verlangen, so würde sich nach unserem Vorschlag die Provision des Mieters in gleicher Weise reduzieren.

7.Der Koalitionsvertrag beinhaltet auch das Verlangen nach einem Sachkundenachweis!
Bestellerprinzip, Bestellerprinzip, Bestellerprinzip ... Warum gehen die Koalitionäre nicht mindestens so zielstrebig an die Einführung des Sachkundenachweises, für den wir hier mit aller Intensität plädieren?

61% der Deutschen halten Immobilienmakler grundsätzlich für wichtig, doch sie haben Schwierigkeiten, seriöse von unseriösen Maklern zu unterscheiden. Sie wünschen sich deshalb einen verpflichtenden Qualifikationsnachweis. Das ist das Ergebnis einer bevölkerungsrepräsentativen Studie des Internetprotals "www.anlageimmobilien.de".
Fehlt diesem Thema die populistische Aufmerksamkeit?! Für alle möglichen Dienstleistungen müssen Sachkundenachweise erbracht werden, nur für den Maklerberuf bisher nicht. In nahezu allen anderen europäischen Ländern ist der Maklerberuf ein sehr angesehener. Zuweilen darf der Makler sogar als Notar tätig sein, eben weil es dort ohne Sachkundenachweis keinen Zugang zu diesem ehrenwerten Kaufmannsberuf gibt. In Deutschland reichen ein Führungszeugnis ohne Eintrag, einige Hundert Euro für die Gewerbeerlaubnis nach § 34c der GeWO und - Gottvertrauen. Dabei sind Immobilienmakler an der Transaktion wertvollster Güter beteiligt. Das darf nicht länger so sein.

Sehr geehrte Damen und Herren der Union! Ich appelliere an Ihre Vernunft. Versagen Sie diesem "Bestellerprinzip" Ihre Zustimmung und konzipieren Sie eine Lösung, die Vermietern und Mietern gleichermaßen gerecht wird. Gerne stehe ich Ihnen dafür zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Helge Norbert Ziegler
(Vorstand)
Der BVFI ist ein Praxisverband für alle in der Immobilienwirtschaft Tätigen und als solcher beim Deutschen Bundestag als Interessenvertretung akkreditiert.
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Hamburg, 25. April 2024. sportspaß, Hamburgs größter Freizeit- und Breitsportverein, bietet wöchentlich über 900 Kurse in sechs eigenen Sportcentern und in über 50 Schulsporthallen an. Von dynamischen Gruppenkursen wie Zumba und Bodyfitüber entspannende Yoga-Stunden bis hin zu speziellen Fitnessprogrammen, Ballsportarten und Tanzkursen ist für jedes Alter etwas dabei. Die über 500 kompetenten und qualifizierte Train ...

 Starre Unternehmensstrukturen hemmen Innovationskraft (PR-Gateway, 23.04.2024)
Studie zur Arbeitszufriedenheit 2024

Die Menschen in Deutschland beklagen sich nicht - jedenfalls nicht mit Blick auf ihren Job. Die repräsentativen Ergebnisse der Arbeitszufriedenheitsstudie von AVANTGARDE Experts, die in Zusammenarbeit mit YouGov unter 1.050 Arbeitnehmer:innen in Deutschland durchgeführt wurde, zeigen: 2024 befindet sich die Arbeitszufriedenheit deutscher Mitarbeitender auf höchstem Niveau. Insbesondere der IT-Sektor verzeichnet im Branchenvergleich Rekordergebnisse ...

 Keynote-Speaker Jens Taubel glänzt vor Jury auf Hamburg1 (PR-Gateway, 22.04.2024)
DELEGIEREN oder VERLIEREN, Jens Taubel begeistert Expertenjury und bietet tiefe Einblicke in effiziente Unternehmensführung und für mehr Erfolg.

Keynote-Speaker Jens Taubel zeigt TV-Zuschauern und einer Experten-Jury am 19.04.2024 auf Hamburg 1 beim Ultimate Business Fighting sein Wissen über Verkauf und Führung.

Delegieren oder Verlieren: Mit diesem Motto hat er in vier Minuten alle mit seiner Expertise überzeugt und ein positives Feedback der Jury erhalten.



 
30 Jahre Borreliose und FSME Bund Deutschland e.V. (PR-Gateway, 18.04.2024)
Ein Rückblick auf Herausforderungen und Erfolge

Der Borreliose und FSME Bund Deutschland e.V. (BFBD) begeht am 27. April sein 30-jähriges Bestehen. Seit seiner Gründung im Jahr 1994 setzt sich der Verein erfolgreich für Betroffene von FSME und Borreliose ein, informiert Mitglieder und Interessierte im monatlichen Newsletter über Neuigkeiten zum Thema und bietet Unterstützung über die Telefonhotline. Anlässlich dieses besonderen Jubiläums blickt der BFBD in seiner aktuellen Jubiläumsau ...

 Wird Open Banking die Zukunft des Finanzwesens verändern? (PR-Gateway, 17.04.2024)
Wie gut sind die Sicherheitsvorkehrungen für diese Technologie?

Open Banking stellt ein transformatives Potenzial für die Finanzbranche dar. Der beträchtliche Anstieg der Open-Banking-Transaktionen auf 11,4 Millionen Zahlungen im Juli 2023 mit einem beeindruckenden Wachstum von 102 % gegenüber dem Vorjahr ist ein Beleg für die rasche Akzeptanz des Systems in United Kingdom. Politische Entscheidungsträger und Führungskräfte in Finanzdienstleistungs- und Fintech-Unternehmen kommen nicht ...

 Banken-IT: Pre-Migration Check von movisco für leichtere S/4HANA-Migration (PR-Gateway, 16.04.2024)
Strukturiertes Drei-Phasen-Modell des Banken-Beratungshauses erleichtert die S/4-Transformation

In vielen Banken und Unternehmen steht in nächster Zeit im Zuge der zwingenden Aktualisierung der ERP-Softwarelösung und des drohenden Wartungsauslaufs der Vorgängerversion eine Migration auf S/4HANA an. Das Upgrading auf die vierte Produktgeneration der "High Performance Analytic Appliance" (HANA) von SAP erweist sich dabei regelmäßig als aufwändig und von hoher Kritikalität. Dies gilt ger ...

 sportspaß: Mitgliederplus - Kursangebote sehr gefragt (PR-Gateway, 09.04.2024)
Immer mehr Hamburgerinnen und Hamburger nutzen die Angebote von sportspaß - Breites Spektrum an Kurs- und Fitnessangeboten

Hamburg, 9. April 2024. Nach dem Rückgang der Mitgliederzahlen in der Coronazeit kann sportspaß, Hamburgs größter Freizeit- und Breitensportverein, nun wieder ein Mitgliederwachstum verzeichnen. "Wir haben im ersten Quartal diesen Jahres nach langer Zeit ein Mitgliederplus erreicht. Wir hoffen, dass sich dieser Trend auch in den nächsten Wochen und Monaten fortset ...

 Agile ERP-Projekte managen (PR-Gateway, 09.04.2024)


Agile Projektmethoden werden von vielen ERP-Anbietern und Einführungspartnern bevorzugt, um Software und Anforderungen eines Kunden unter einen Hut zu bringen. Mit der Toolbox "Agiles ERP-Projektmanagement" liefert MQ result consulting die Mittel und Methoden für ein effektives Management der vielschichtigen Aufgaben in einem agilen Projekt. So erreichen die Anwender maximale Transparenz und Effizienz.



Agile Projektmethoden haben sich bei der Einführung von IT-Syst ...

 BSI: Cyber-Attacken zunehmend ''geschäftskritisch'' - Mittelständische IT-Dienstleister: mehr Sicherheit und Service (PR-Gateway, 04.04.2024)
Die globalen IT-Anbieter bekommen ihre Sicherheit nicht in den Griff - Experte bezeichnet Umgang mit Cybergefahren als "grob fahrlässig"

Hamburg, 04. April 2024. Tausende von IT-Systemen in Deutschland sind durch Hacker-Angriffe "stark gefährdet", so das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik BSI. Zugleich droht die neue EU-Richtlinie NIS2 Millionenstrafen an, wenn Organisationen ihre Cybersicherheit vernachlässigen. Unternehmen, denen diese Risiken zu hoch sind, rät der ...

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